Diesen Donnerstag, den 15. Oktober wird dem Bundestag ein Vorschlag zur Ratifizierung des Nagoya-Protokolls zur Verabschiedung vorgelegt; die Änderung des Patentgesetzes und ein Gesetzesentwurf zur Reglementierung des Zugangs zu genetischen Ressourcen. Die Absicht: Die gesetzliche Legitimierung des Projekts “Gerechter Vorteilsausgleich bei der Nutzung biologischer Vielfalt” (im Original: Gobernanza de la biodiversidad. Participación justa y equitativa de los beneficios que se deriven del uso y manejo de la Diversidad Biológica). Dabei handelt es sich um ein Projekt, dass die deutsche Regierung mit Hilfe ihres mexikanischen Verbündeten, der Nationalen Kommision für Wissen und Nutzung der Biodiversität (CONABIO) durchführt. Dieses Projekt soll in unserem Land angewendet werden, um ein universelles Protokoll zu erstellen, das als Modell dienen soll für eine Zugangsregelung zu genetischen Ressourcen und dem damit verbundenden traditionellen Wissen (der offizielle Titel soll dies verschleiern).