*Antifaschismus ist nicht kriminell*

Pressemitteilung der Roten Hilfe

Pressemitteilung der Roten Hilfe

*Antifaschismus ist nicht kriminell*

*Neue Prozessserie wegen der Proteste gegen den Naziaufmarsch vom
21.01.2012 in München*

Ende Oktober 2012 findet erneut eine Reihe von Prozessen gegen
AntifaschistInnen statt. Anlass sind die Proteste gegen einen Aufmarsch
von Neonazis am 21.Januar diesen Jahres in München. Bei der von dem
bekannten Naziaktivisten Norman Bordin angemeldeten Demonstration unter
dem Motto "Deutsche Freiräume erkämpfen! Für ein patriotisches
Begegnungszentrum!", handelte es sich um die erste öffentliche Aktivität
der Münchener Naziszene nach der Aufdeckung der NSU-Terrorserie.

Während des Aufmarschs war aus dem Lautsprecherwagen der "Pink Panther
Theme Song" abgespielt worden, ein zynischer Bezug auf die
neonazistische Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU).
Außerdem machten BeobachterInnen des Aufmarsches die Polizei mehrfach
darauf aufmerksam, dass einige Neonazis mit als Kurzfahnen getarnten
Schlagstöcken, zum Teil auch mit bloßen Stangen in der Demonstration
mitliefen. Keiner der Vorfälle waren für die Polizeiführung Anlass, den
Aufmarsch an Ort und Stelle aufzulösen.

Doch 700 couragierte MünchnerInnen versuchten an verschiedenen Punkten
der Route den Naziaufmarsch zu blockieren und ihre Wut und Betroffenheit
angesichts der rassistischen NSU -Mordserie und der zunehmend bekannt
werdenden Verstrickung von Polizei und VS auszudrücken.

Hinter dem Sendlinger Tor in der Lindwurmstraße gelang es schließlich
den rechten Aufmarsch zu endgültig zu stoppen.

Diesem engagierten Auftreten gegen Rechts folgt jetzt ein bitteres
Nachspiel: Erneut versuchen Polizei und Staatsanwaltschaft einzelne
AntifaschistInnen zu kriminalisieren. Diesen wird vorgeworfen, sich am
21.Januar dem Aufmarsch von Rechtsextremen in den Weg gestellt und dabei
"Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" geleistet zu haben. Die
Beweisführung erfolgt ausschließlich anhand von Videomaterial und zeigt
angeblich, dass sich die GegendemonstrantInnen unterhaken und nicht
wegschieben lassen. Dieser Tatvorwurf wurde von Seiten der Münchner
Staatsanwaltschaft mit einem Strafmaß von 60 Tagessätzen und mit
Bußgeldern bis zu 3600,- EUR geahndet. Es scheint die gängige Praxis in
München zu sein, NazigegnerInnen durch Ermittlungsverfahren
einzuschüchtern und abzuschrecken -- wenn auch bislang ohne den
erwünschten Erfolg.

Ein erster Prozess bezüglich dieser angeblichen Widerstandshandlung am
21.01.2012 wurde bereits auf Kosten der Staatskasse eingestellt. (SZ
11.10.2012, Bernd Kastner: "Dünne Anklage. Richter stellt Verfahren
gegen Anti-Nazi-Demonstrant ein")

Ähnlich wie bei den Prozessen bezüglich der Blockade in Fürstenried-West
am 08.05.2011 setzen sich auch in diesem Fall die Pleiten der
Staatsanwaltschaft fort. Trotzdem werden weiterhin selektiv einzelne
AntifaschistInnen verfolgt. Offensichtlich geht es dabei nicht um das
tatsächliche Handeln der Angeklagten, sondern um ihre vermutete
Gesinnung. Die hartnäckigen Versuche der Münchner Staatsanwaltschaft
antifaschistisches Engagement zu kriminalisieren sind ein politischer
Skandal.


/*Prozesstermine der Beschuldigten*/

/*Christian B. 24.10.2012 09.00 Uhr Raum A 123*/

/*Laurent S. 25.10.2012 09:00 Uhr Raum A 135 / I*/

/*Daniel K. 25.10.2012 10:30 Uhr Raum A220 / II*/

/*Maria G. 30.10.2012 13:00 Uhr Raum A127*/

*Alle Prozesstermine finden im Amtsgericht München in der
Nymphenburgerstr., U1 Stiglmeierplatz statt.*

Zurück zur Newsübersicht