Keine Zusammenarbeit mit der mexikanischen Polizei!

An die deutsche Bundesregierung: Keine Zusammenarbeit mit der mexika­ni­schen Po­li­zei!!

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Die me­xi­ka­ni­sche Re­gie­rung schlug der deut­schen Re­gie­rung im Jahr 2011 ein Ab­kom­men zur Po­li­zei­zu­sam­men­ar­beit vor. Doch weder die me­xi­ka­ni­sche Re­gie­rung noch ihre Po­li­zei haben ein ehr­li­ches In­ter­es­se an Men­schen­rech­ten.
Trotz­dem hält die Bun­des­re­gie­rung an der Ab­sicht fest, diese Ab­kom­men zum Ab­schluss zu brin­gen. Sie ver­tritt sogar die Auf­fas­sung, dass ein sol­ches Ab­kom­men nach den schreck­li­chen Er­eig­nis­sen der letz­ten Zeit noch dring­li­cher wäre.
Doch die­ses Ab­kom­men dient nicht der Bän­di­gung einer Po­li­zei, die seit Jahr­zehn­ten sys­te­ma­tisch fol­tert, un­schul­di­ge Per­so­nen tötet, Frau­en ver­ge­wal­tigt und am spur­lo­sen Ver­schwin­den zehn­tau­sen­der Men­schen be­tei­ligt ist.
Es ist eine ir­re­füh­ren­de Be­haup­tung, dass die Pro­ble­me bei der ört­li­chen Po­li­zei lägen. Die me­xi­ka­ni­sche Bun­des­po­li­zei ist – wie Be­le­ge von Am­nes­ty In­ter­na­tio­nal zei­gen – an den oben ge­nann­ten Ver­bre­chen be­tei­ligt. Auch ist es naiv zu glau­ben, dass die wie­der­hol­te Um­be­nen­nung bzw. Neu­grün­dung von Po­li­zei­ein­hei­ten etwas än­dern würde, da die me­xi­ka­ni­sche Po­li­zei zu­tiefst kor­rupt und selbst kri­mi­nell ist.
Straf­lo­sig­keit für die Ver­bre­chen der Si­cher­heits­kräf­te ist obers­tes Prin­zip auf allen Ebe­nen der me­xi­ka­ni­schen Re­gie­rung, das nur ge­le­gent­lich aus tak­ti­schen Grün­den durch­bro­chen wird. Eine Zu­sam­men­ar­beit der deut­schen Po­li­zei mit die­sen Struk­tu­ren wäre eine Le­gi­ti­ma­ti­on die­ses Prin­zips.

Des­halb: NEIN zu einem Ab­kom­men zur Po­li­zei­zu­sam­men­ar­beit zwi­schen Deutsch­land und Me­xi­ko!

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