Gericht in Honduras lässt erneute Kandidatur von Präsident Hernández zu

Justiz urteilt gegen Verfassungsartikel, der eine Wiederwahl ausschließt. Opposition kritisiert fortgesetzten Verfassungsbruch seit dem Putsch 2009

Will wieder kandidieren: Der amtierende Präsident von Honduras, Juan Orlando Hernández Quelle: Presidencia El Salvador Lizenz: CC

Von Daniela Dreißig amerika21

Tegucigalpa. Das Verfassungsgericht von Honduras hat einer erneuten Kandidatur des amtierenden Präsidenten Juan Orlando Hernández zugestimmt und einen von der Opposition eingelegten Widerspruch zurückgewiesen. Somit könnte Hernández am 26. November 2017 bei der Präsidentschaftswahl wieder für die Nationale Partei (PN) antreten. Artikel 239 der honduranischen Verfassung legt fest, dass Personen, die das Amt des Präsidenten bekleidet haben, nicht ein weiteres Mal kandidieren können. Kritiker bezeichnen den Vorgang daher als Weiterführung des Verfassungsbruchs, der seinen Anfang in der gewaltsamen Absetzung von Präsident Manuel Zelaya im Jahr 2009 genommen habe.

Zwei Tage nach dem Urteil legte die Anwältin und Anhängerin der oppositionellen Liberalen Partei, Maribel Espinoza, beim Obersten Wahlprüfungsausschuss ebenfalls Rechtsmittel gegen eine Kandidatur Hernández' ein. Sie begründet diesen Schritt mit mehrfachen Verstößen gegen die Verfassung.

Der Oberste Gerichtshof hatte bereits im April 2015 geurteilt, dass der Artikel 239 die internationalen Menschenrechtsnormen verletze. Laut dem Wissenschaftler und Menschenrechrechtsexperten Joaquín A. Mejía Rivera aus Honduras sind jedoch der Oberste Gerichtshof wie auch weitere Kontrollinstanzen des politischen Systems in dem mittelamerikanischen Land der Regierung Hernández untergeordnet. Innerhalb seiner Partei strafe er die Rebellion der Strömung "Corazon Azul" gegen seine erneute Kandidatur durch politische Verfolgung und Absetzen aus parteiinternen Instanzen ab, prangerte unlängst deren Koordinatorin Eva Fernández an.

Der Auftakt zum Verfassungsbruch könne auf den 28. Juni 2009 datiert werden, als der damalige Präsident Manuel Zelaya durch einen zivil-militärischen Putsch seines Amtes enthoben wurde, erklärte der honduranische Anwalt Martín Fernández gegenüber amerika21. Auslöser sei damals die geplante Befragung der Bevölkerung gewesen, ob sie mit einer Verfassunggebenden Versammlung einverstanden wäre. "Eine dermaßen offensive Bürgerbeteiligung war für die Wirtschaftselite, die das Land regierte, zu viel", so Fernández. Laut Verfassung müsse ein Plebiszit durchgeführt werden, um eine Verfassunggebende Versammlung einzuberufen. Die fünf Richter der Kammer des Verfassungsgerichts verkörperten nicht den Willen der Bevölkerung. Der 2009 durchgeführte Putsch stellt den gesamten Rechtsstaat in Frage und habe bis heute gravierende Folgen, die sich "durch ein konsolidiertes autoritäres Regime, Militarisierung und schwere Menschenrechtsverletzungen äußern", so Fernández weiter.

Bewegung kam in die Diskussion, als der Sprecher des US-Außenministeriums während der Regierung von Präsident Barack Obama, Mark Toner, zu den Ambitionen der Wiederwahl äußerte, dass "allgemein die Regeln in demokratischen Prozessen, wie auch die Grenzen des Mandats zu Gunsten derer nicht modifiziert werden sollten, die an der Macht sind". Nach diesen deutlichen Worten ruderte die US-Botschaft in Tegucigalpa jedoch zurück und erklärte, dass dies eine "Fehlinterpretation" sei und "die Regierung der Vereinigten Staaten sich nicht gegen die Wiederwahl von Hernández oder anderen stellen würde."

Juan Orlando Hernández von der rechtsgerichteten Nationalen Partei war im November 2013 nach umstrittenen Wahlen mit 35,26 Prozent zum Sieger erklärt. worden. Xiomara Castro, Kandidatin der Partei Libertad y Refundación (LIBRE) und Ehefrau von Manuel Zelaya, erhielt 29,14 Prozent der Stimmen. Im vergangenen November hatte Hernández bekanntgegeben, er wolle der Aufforderung zweier Strömungen seiner Partei nachkommen und sich erneut als Kandidat aufstellen lassen.

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