Mexiko

Länderbericht

Menschenrechte – das sind die Rechte des Individuums und die Pflichten des Staates. Mit der Ratifizierung eines Menschenrechtsvertrages verpflichtet sich ein Staat, die darin verbrieften Rechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Er muss sich also fragen lassen: Achtet der Staat selbst die Menschenrechte? Verhindert der Staat Übergriffe durch Dritte, etwa Unternehmen? Und schafft der Staat die Voraussetzungen, dass das Recht tatsächlich gelebt werden kann? In Mexiko weit gefehlt.

Der mexikanische Staat kommt seinen menschenrechtlichen Schutzpflichten nicht nach. Für eine Verbesserung der Menschenrechtslage fehlt der politische Wille. Die Regierung setzt Menschenrechts-verletzungen nichts entgegen, sondern verschließt ihre Augen und Ohren. Mehr noch, der mexikanische Staat fördert die systematischen Verletzungen der Völkerrechte regelrecht, er hat ein „Reich der Straffreiheit“errichtet.1

Der Kleine Prinz hatte Recht

Anfang 2015 hatten viele Menschen noch erwartet, dass sich die mexikoweite Mobilisierung gegen das gewaltsame Verschwindenlassen von 43 Studenten der ländlichen Lehramtsschule von Ayotzinapa (Guerrero) fortsetzen würde.2 Diese Erwartungen waren nicht unbegründet. Versetzen wir uns zurück in die Nacht vom 26. auf den 27. September 2014. In jener Nacht wurden unbewaffnete Studenten und weitere Zivilpersonen in Iguala nachweislich von der Polizei und weiteren Uniformierten angegriffen. Sechs Personen wurden ermordet, mehr als 20 verletzt, 43 Studenten wurden festgenommen und Opfer gewaltsamen Verschwindenlassens, bis heute ungesühnt. Sofort rollte eine noch nie gesehene Protestwelle über das Land. Viele – sowohl in Mexiko als auch im Ausland – hegten die Hoffnung, dass nun endlich der lang ersehnte und vorausgesagte Umbruch seinen Anfang nehmen würde. Die Feiertage rund um den Jahreswechsel brachten die Welle jedoch zum Branden.

Als die mexikanische Regierung dies erkannte, schlug sie sofort eine Kehrtwende ein. Die anfangs propagierte, vermeintliche Öffnung für Menschenrechtsfragen wurde beendet.

Ein ehemaliger Mitarbeiter der UNO in Mexiko sagte unserem Mexiko­referentenEnde 2014: „Es ist wie in dem Buch ‚Der Kleine Prinz‘. Was wie ein Hut aussieht, ist eigentlich eine Schlange, die gerade einen Elefanten verschlingt. So ist der mexikanische Staat – er kann alles verdauen.“

Pressefreiheit mit Maulkorb und Mord

Eine Stimme in der mexikanischen Radiolandschaft war den Mächtigen ein Dorn im Auge. Die mehrfach prämierte Journalistin Carmen Aristegui und ihr Team nahmen mit der Sendung „Aristegui Noticias“ ihre journalistische Aufgabe ernst. Immer wieder hielten ihre Berichte der mexikanischen Gesellschaft den Spiegel vor. Ein investigativer und kritischer Journalismus, der dem mexikanischen Publikum oft genug vorenthalten bleibt. Doch nachdem Carmen Aristegui den dubiosen Kauf einer Villa der Präsidentengattin aufgedeckt hatte, fiel die Entscheidung, ihre Sendung zu beenden.3 Offiziell führten andere Gründe zu ihrer Entlassung. So hätte sie mit der Gründung der Plattform „Mexikoleaks“ angeblich Vertragsbruch begangen. Ihre Zuhörer*innen sind jedoch anderer Meinung.
Am 31. Juli wurde der Fotojournalist Ruben Espinoza in Mexiko-Stadt ermordet. Verfolgt wurde er wegen seiner kritischen Arbeit im Bundesstaat Veracruz. Als die Bedrohungen durch Regierungsmitglieder immer schwerwiegender wurden, hatte er in der Hauptstadt Zuflucht gesucht. Bis dahin galt Mexiko-Stadt als vergleichsweise sicherer Rückzugsort. Seine Leiche wurde neben vier weiteren Mordopfern entdeckt, darunter eine ebenfalls aus Veracruz stammende Menschen-rechtlerin. Die Botschaft war deutlich:
Durch Proteste erlangte der Fall kurzzeitig internationale Aufmerksamkeit. Diese brachte die Regierung von Mexiko-Stadt in Erklärungsnot – allerdings nur so lange, wie das Thema in den Medien war. Obwohl eine Reihe von Indizien den Gouverneur von Veracruz, Javier Duarte, als möglichen Drahtziher belasten, wurde diese Spur nach der Befragung des Gouverneurs nicht weiter verfolgt. Duarte selbst empfahl Journalist*innen nach seiner Vernehmung, „sich zu benehmen“4. Im ohnehin schon gefährlichen Mexiko ist Veracruz der derzeit gefährlichste Bundesstaat für Journalist*innen.

Laut dem mexikanischen Ableger der Menschenrechts-organisation Article 19 gab es in Mexiko allein in der ersten Jahreshälfte 227 Angriffe auf Journalist*innen.5 Das entspricht einer Zunahme von 45 % gegenüber dem Jahresdurchschnitt der Regierungszeit von Felipe Calderón. Die mexikanische Generalstaatsanwaltschaft spricht von 103 ermordeten Journalist*innen in den letzten 15 Jahren. 25 weitere wurden im gleichen Zeitraum Opfer von gewaltsamem Verschwindenlassen (Stand 24.02.15).6 Gemäß der Internationalen Journalisten-Föderation ist Mexiko mit 120 ermordeten Journalist*innen innerhalb der letzten 25 Jahre weltweit das drittgefährlichste Land für Medienschaffende.7

Risikoberuf Menschenrechte

Menschenrechtsarbeit ist in Mexiko ein Risikoberuf. Erschwert wird sie in zentraler Weise durch den Staat. Das ist die Schlussfolgerung einer Beobachtungsmission internationaler Expertinnen, die das Land im November 2014 besucht hatte.8 So wird die Aufklärung von Übergriffen auf Aktivist*innen nicht vorangetrieben, sondern eher gebremst. Gleichzeitig werden Gesetze dazu missbraucht, Menschenrechtsarbeit zu kriminalisieren.
Die mexikanischen Behörden brüsten sich mit der im Jahr 2012 aufgebauten Initiative zum Schutz von Menschenrechtler*innen und Journalist*innen, dem sogenannten Mecanismo de Protección para Personas Defensoras de Derechos Humanos y Periodistas. Diese wurde zunächst von je Nichtregierungsorganisationen (NROs) begrüßt und unterstützt. Doch während die Zivilgesellschaft  nach Kräften ihren Teil der Aufgabe erfüllt, bleibt die Regierung dies schuldig. Deswegen gibt es die Überlegung, einen zivilen Mechanismus aufzubauen, um den Schutz von Menschenrechtler*innen ernsthaft voranzutreiben.

Das mexikanische Entwicklungsmodel basiert auf Megaprojekten, mit meist verheerenden sozialen und ökologischen Folgen. Deshalb ist der Umweltschutz ein zentraler Teil der Verteidigung der Menschenrechte. Wir wollen hier keine romantisierte Vision des indigenen Lebens in Mexiko verbreiten. Die Indigenen sind diejenigen, welche am meisten unter Armut und Diskriminierung zu leiden haben. Dennoch haben sie ihre unmittelbare Umwelt am besten bewahrt. Und gerade darauf haben es die großen transnationalen Konzerne abgesehen. Deswegen werden Indigene, die ihren Wald und die Flüsse beschützen, verfolgt und erneut Opfer einer rassistischen Weltanschauung. In diesem Weltbild wird Natur auf Ressourcen reduziert, die es auszubeuten gilt. Dabei wird nicht verstanden, dass ein Fluss oder ein Stück Wald viel mehr als nur Wasser und Bäume sind. Allerdings sind, laut dem Autor und Journalisten Luis Hernandez Navarro, „die neoliberalen Reformen und die Plünderung der Naturressourcen in den indigenen Territorien auf die organisierten Aktionen der indigenen Gemeinden gestoßen“9.

Lizenz zum Töten

Auch wenn die neuste Folge der Filmreihe rund um den legendären britischen Agenten James Bond teilweise in Mexiko – Stadt  gedreht wurde, werden wir uns an dieser Stelle nicht damit beschäftigen. Wer sich jedoch bestimmt im Dienste ihrer Majestät gefühlt haben dürfte, war ein Oberst der mexikanischen Armee. Er hatte ein Schreiben von seinem Vorgesetzten erhalten, wonach er im Rahmen der Operation „Drache“ den Auftrag erhielt, die „Verbrecher“ im Dunkeln umzubringen10. Dies hat das Menschenrechtszentrum Miguel Agustín Pro Juárez am 2. Juli während der Vorstellung einer Studie über den Fall „Tlatlaya“ verlauten lassen. Ein Jahr zuvor waren 22 Zivilist*innen im Bundesstaat Mexiko von Soldaten ermordet worden. Was zu Beginn durch das Verteidigungsministerium als eine Schießerei dargestellt worden war, entlarvten Journalist*innen und die Bobachtungsmission des Büros des UN-Hochkommissars für Menschenrechte als extralegale Hinrichtungen.

Systematische Anwendung von Folter

Hacer Berrinche bedeutet in Mexiko soviel wie einen Wutanfall zu bekommen. Normalerweise leiden Kinder darunter, etwa wenn sie keine Süßigkeiten bekommen. Doch wenn Diplomaten trotzig werden, wird es ernst. Im letzten Jahr haben die Wutanfälle der mexikanischen Außendienstmitarbeiter deutlich zugenommen.
Wenn jemand ein Lied über „diplomatische Wutanfälle“ singen könnte, ist es gewiss Juan Méndez,  der UN-Sonderberichterstatter über Folter. Méndez besuchte 2014 auf Einladung der Regierung das Land. Im Zuge seiner Recherchen kam er zu der Schlussfolgerung, dass Folter in Mexiko flächendeckend, auf allen Ebenen der Sicherheitskräfte angewandt wird.11 Dazu zählen die Lokal- und Bundespolizei sowie die Armee. Der Abschlussbericht wurde am 9. März 2015 vor dem Menschenrechtsrat der UNO in Genf vorgestellt. Dieser listet eine Reihe von Situationen auf, welche die Anwendung von Folter begünstigen. Insbesondere wird dabei der sogenannte Arraigo kritisiert ­– ein juristisches Ungeheuer, das weltweit einzigartig ist.12 Der Arraigo erlaubt, Personen für 40 Tage (verlängerbar auf bis zu 80 Tage) in inoffiziellen staatlichen Gefängnisse festzuhalten. Bei diesen  sogenannten „Sicherheitshäusern“ handelt es sich weder um Bundes- noch um Landes- oder kommunale Haftanstalten. Ebenso wenig kann der Arraigo als mexikanisches Pendant der Untersuchungshaft gelten. Denn er ermöglicht, Personen auch ohne stichhaltige Beweise, allein auf Verdacht einzusperren.
Zurück zum Bericht von Juan Méndez: Anstatt sich die Empfehlungen zu Herzen zu nehmen und zu versuchen, die Straflosigkeit sowie die Anwendung von Folter zu bekämpfen, hat die mexikanische Regierung alle Möglichkeiten genutzt, Einfluss auf die Redaktion des Berichtes zu nehmen. Als die Änderungswünsche schließlich nicht berücksichtigt wurden, begann die Regierung damit, den Berichterstatter medial zu attackieren.

Gleichgültigkeit, die Antwort des Staates auf das Verschwindenlassen

Amnesty International hat das in Mexiko grassierende gewaltsame Verschwindenlassen als eine Epidemie bezeichnet.13 Angesichts der mehr als 27.000 verschwundenen Personen eine treffende Bezeichnung. Statt die Vermissten zu suchen und diese Verbrechen aufzuklären, verliert sich die Regierung in abstrusen Rechtfertigungsversuchen. So beispielsweise Miguel Ruiz Cabañas, der Staatssekretär für multilaterale Angelegenheiten und Menschenrechte des mexikanischen Außenministeriums. Dieser behauptete am 16. Dezember 2015 vor Vertreter*innen von NROs in Berlin, dass ihn seine Erfahrung als Diplomat gelehrt habe, dass viele Menschen „gar nicht gefunden werden wollen“. Ja, Sie haben richtig gelesen. Das hat der Menschenrechtsbeauftragte des mexikanischen Außenministeriums gesagt. Außerdem zweifelten Ruiz Cabañas und andere ranghohe Funktionäre öffentlich an der Zahl von 27.638 Verschwundenen, dabei wird diese selbst von der mexikanischen Generalstaatsanwaltschaft anerkannt.14 Fakt ist, dass Mexiko kein Zentralregister verschwundener Personen führt. Ariel Dultzky, Präsident der UN-Arbeitsgruppe für gewaltsames Verschwindenlassen, hat dies während eines Interviews mit Carmen Aristegui im November 2014 auf den Punkt gebracht: „Mexiko weiß besser darüber Bescheid, wie viele Gallonen Erdöl es am Tag exportiert als wie viele Personen verschwunden sind.“15

Am 13. Februar 2015 hat der UN-Ausschuss für gewaltsames Verschwindenlassen (Committee on Enforced Disappearances – CED) seine Empfehlungen an Mexiko veröffentlicht. Dabei werden drei Empfehlungen besondere Priorität eingeräumt:
Erstens soll der Staat alle notwendigen Schritte unternehmen, um das nationale Register gewaltsam Verschwundener deutlich zu verbessern und zuverlässige Daten zu besagter Problematik zu gewinnen. Auf Basis dieser Informationen soll dann eine koordinierte und nach-haltige nationale Politik mit dem Ziel entwickelt und umgesetzt werden, alle Personen vor diesem Verbrechen zu schützen. Das Register ist insbesondere in Fragen der Datenerhebung, des Datenabgleichs und durch regelmäßige Aktualisierung auszuweiten.

Eine weitere Priorität hat der Schutz von Migrantinnen und Migranten. Der CED empfiehlt die Zusammenarbeit mit Betroffenen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und den Herkunftsländern der Migrant*innen. Die Anstrengungen, gerade diese Personengruppe vor gewaltsamem Verschwindenlassen zu schützen sind deutlich zu erhöhen. Verschwindet eine Person gewaltsam, sind umgehend Ermittlungen einzuleiten und Zeug*innen, Gutachter*innen sowie Menschenrchtsverteidiger*innen besser zu schützen. Der UN-Ausschuss zeigte sich insgesamt besorgt über Angriffe auf Familienangehörige, Anwält*innen und Journalist*innen. Er fordert Mexiko auf, den Zeugenschutz zu stärken. Außerdem sollen sich Beamte und Funktionäre mit öffentlichen Äußerungen zurückhalten, welche Betroffene, Zeug*innen oder Menschenrechtler*innen in Gefahr bringen könnten. Zudem müsse der Zugang zur Justiz sichergestellt werden.
Eine dritte Priorität gilt der Suche nach Personen, die unter gewaltsamen Umständen verschwunden sind. Diese muss, so der Ausschuss, durch die zuständigen Behörden unverzüglich nach Erhalt einer entsprechenden Nachricht eingeleitet werden. Dazu müssten die verschiedenen staatlichen Institutionen mit kompetentem Personal ausgestattet werden und koordiniert vorgehen. Die mexikanische Regierung wird aufgefordert, spätestens bis zum 13. Februar 2016 Informationen zum Stand der Umsetzung dieser Empfehlungen vorzulegen.
Die Expert*innen raten Mexiko außerdem, die Gesetzgebung sowohl auf föderaler als auch auf bundesstaatlicher Ebene an internationale Standards anzupassen. Der UN-Ausschuss fordert, dass Fälle von gewaltsamem Verschwindenlassen, in die das Militär verwickelt ist, nicht mehr durch die Militärjustiz bearbeitet werden. Darüber hinaus empfiehlt der CED die Einrichtung einer Sonderstaatsanwaltschaft für Fälle gewaltsamen Verschwindenlassens. In Bezug auf das „Internationale Übereinkommen zum Schutz vor Verschwindenlassen“ fordert der Ausschuss Mexiko auf, die Artikel 31 und 32 des Übereinkommens zu unterzeichnen und damit sowohl individuelle als auch zwischenstaatliche Beschwerden über Verletzungen der Konvention zuzulassen.
Mexiko versucht mit Erfolg, sich auf internationalem Parkett als ein Land zu verkaufen, das offen für Menschenrechtsfragen ist. Die Sitzung des UN-Ausschusses hat jedoch zu einer Kehrtwende in der Diplomatie geführt. Eigentlich war geplant, dass am 13. Februar 2015 die CED-Berichterstatter für Mexiko, Rainer Huhle und Luciano Hazan, die Empfehlungen via Videokonferenz der mexikanischen Presse und Zivilgesellschaft vorstellen. Mit einer vagen Erklärung hat das Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte in Mexiko die Präsentation jedoch abgesagt. Es wird vermutet, dass mexikanische Diplomat*innen für die Absage gesorgt haben.

Bruchstücke der Wahrheit

Die Eltern der 43 verschwundenen Studenten aus Ayotzinapa wissen, dass dem mexikanischen Staat nicht zu trauen ist. Deswegen haben sie eine internationale Expert*innengruppe zur Überprüfung der Ermittlungen im Fall „Iguala“ angefordert. Die Interdisziplinäre Gruppe un_abhängiger Experten (Grupo Interdisciplinario de Expertos Independientes – GIEI) ist ein Novum, sowohl in Mexiko als auch in Lateinamerika. Sie wurde durch eine Vereinbarung zwischen der Interamerikanischen Menschenrechtskommission und der mexikanischen Regierung möglich.

Die Gruppe hat am 6. September 2015 ihren Bericht zu den Gewaltverbrechen in der Nacht vom 26. auf den 27. September 2014 in Iguala, im Bundesstaat Guerrero, vorgelegt. Der über 500 Seiten lange Report der GIEI dokumentiert die Angriffe durch Polizei und andere uniformierter Kräfte auf unbewaffnete Studenten und weitere Zivil-
personen. 43 Studenten wurden nachweislich durch Polizeieinheiten festgenommen und Opfer gewaltsamen Verschwindenlassens. Sechs Personen wurden extralegal hingerichtet. Mehr als 40 Personen wurden in jener Nacht zum Teil schwer verletzt. Die Expertengruppe weist nach, dass die Ermittlungen der mexikanischen Behörden unzureichend waren. Es wurden Beweise manipuliert und bewusst falsche Untersuchungsergebnisse veröffentlicht.

Die Juristen Alejandro Valencia und Ángela Buitrago (Kolumbien), Claudia Paz y Paz (Guatemala), Francisco Cox (Chile) und der baskische Arzt Carlos Beristain hatten sechs Monate lang die bisherigen Ermittlungen zu den Verbrechen, die Suche nach den Verschwundenen und die Betreuung der betroffenen Familienangehörigen ausgewertet, zusätzliche Gespräche mit Mitarbeiter*innen staatlicher Institutionen, Betroffenen und Zeug*innen geführt sowie international renommierte Sachverständige zu Rate gezogen.

Die Auswertung der staatlichen Ermittlungen ergab Folgendes:

  • Die ermittelnden Behörden haben die Beweisaufnahme unter Missachtung grundlegender Standards durchgeführt.
  • Das Militär verweigert bis heute den Zugang zu Beweismaterial und verhindert die Aufnahme von Zeugenaussagen, obwohl Soldaten an den Tatorten präsent waren.
  • Ermittlungen und Beweismaterial wurden manipuliert und unterschlagen.
  • Dem Verdacht auf extralegale Hinrichtungen wurde bei den Ermittlungen nicht nachgegangen.
  • Mutmaßliche Täter wurden in der Haft misshandelt; diese Misshandlungen sind teilweise dokumentiert.

Die Bewertung der strafrechtlichen Verfahren ergab:

  • Die Haftbefehle und Anklageerhebungen basieren auf unzureichenden, widersprüchlichen und möglicherweise unter Folter erzwungenen Daten hinsichtlich der Taten und Tatorte
  • Die von der Generalbundesanwaltschaft (PGR) vertretene These, die Studenten seien auf der Müllhalde von Cocula verbrannt worden, ist nicht haltbar.
  • Bislang wird ausschließlich wegen Entführung ermittelt – nicht aber wegen des Verdachts auf gewaltsames Verschwindenlassen.
  • Bisher werden die Verbrechen in 14 strafrechtlichen Verfahren, vor acht Gerichten in unterschiedlichen Städten des Landes bearbeitet.
  • Eine Aufklärung der Gewaltexzesse war der GIEI auf Grundlage ihrer Untersuchungen nicht möglich.

Die Angriffe und Festnahmen wurden durch lokale uniformierte Polizeieinheiten und weitere uniformierte Täter*innen durchgeführt; zahlreiche Polizeifahrzeuge waren im Einsatz. Die Expert*innengruppe fand jedoch mehrere Indizien, die darauf hindeuten, dass es übergeordnete Kommandostrukturen für die Planung, Durchführung und anschließende Verschleierung der Verbrechen gegeben haben muss.

Die GIEI empfiehlt unter anderem dringend, die Ermittlungen und die Suche nach den verhaftet-verschwundenen Studenten vollständig neu aufzunehmen. Ferner spricht sie die Empfehlung aus, ab sofort die Betroffenen und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt der staatlichen Aktivitäten zu stellen. Obwohl die Regierung den Bericht und die Empfehlungen der Expert*innen akzeptiert hat, begann in den Medien eine Diskreditierungskampagne gegen die Arbeit der Gruppe und deren Mitglieder. Dies macht deutlich, dass die mexikanische Regierung die Anwesenheit der GIEI lediglich aufgrund der großen Protestwelle akzeptierte. Ein wirkliches Interesse an Aufklärung besteht jedoch nicht. Trotzdem arbeitet die Gruppe weiter. Der Abschlussbericht wird für April 2016 erwartet.


Mexiko und seine Verbündeten in Brüssel und Berlin


Für das Öku-Büro war immer wichtig, hier in der BRD und in Europa über die Situation der Menschenrechte in Mexiko zu informieren. Zusammen mit verschiedenen Organisationen haben wir uns hierzulande und in Brüssel dafür eingesetzt, dass die Expert*innen der GIEI ihren Bericht vor dem Unterausschuss für Menschenrechte im EU-Parlament sowie vor der Bundesregierung vorstellen können. Beide haben die GIEI eingeladen und als die mexikanische Regierung dies erfuhr, startete sie im Hintergrund eine Kampagne, um die Einladungen wieder rückgängig zu machen. Naiverweise hofften wir weiter auf die Anhörung der Expert*innen. Wir haben uns geirrt. Sowohl in Brüssel als auch in Berlin wurde die Einladung trotz der Proteste verschiedener Organisationen „verschoben“. Unserer Meinung nach haben die Funktionäre in Brüssel und Berlin der Zivilgesellschaft die kalte Schulter gezeigt und damit die autoritäre Haltung der mexikanischen Regierung unterstützt. Es scheint, als hätten Menschenrechte nur dann eine Bedeutung, wenn andere – etwa wirtschaftliche – Interessen nicht angetastet werden.

Ein aufgezwungener Besuch

Die Interamerikanische Menschenrechtskommission listet im vierten Kapitel ihres jährlichen Berichtes die Länder auf, in denen gravierende Menschenrechtsverletzungen begangen werden. Mexiko ist zweifelsohne ein klarer Kandidat für diese Liste. Um dort nicht erwähnt zu werden, können die Länder einen Besuch der Kommission fordern. Durch den Besuch vor Ort macht sich eine Delegation der Kommission ein Bild über die Situation im Land.
Der Besuch in Mexiko fand zwischen dem 28. September und dem 2. Oktober satt. Die Delegation diagnostizierte in Mexiko eine gravierende Menschenrechtskrise. Besondere Aufmerksamkeit schenkten die Besucher*innen den Fällen von gewaltsamem Verschwindenlassen, den extralegalen Hinrichtungen, der Folter, dem hohen Maß an Straflosigkeit sowie der mangelnden Begleitung der Opfer. Die Reaktion der Regierung auf den vorläufigen Bericht war erneut ein Berrinche Diplmático, ein diplomatischer Wutanfall. Roberto Campa, zuständig für Menschenrechte im Innenministerium erklärte, dass sich der Bericht lediglich auf konkrete Fälle beziehe und nicht die allgemeine Situation im Lande widerspiegele. Die Organisationen, die sich mit den Mitgliedern der Kommission getroffen haben, hätten „nur in der Vergangenheit liegende Fälle vorgestellt“. Damit versuchte der Funktionär die Arbeit der Menschenrechtsorganisationen zu diskreditieren, als sei das Aufzeigen der Probleme und der Kampf gegen die Straflosigkeit ein verräterischer Akt.

Don‘t kill the messenger!

Unmittelbar nach der Delegation der Interamerikanischen Kommission besuchte Zeid Ra‘ad Al Hussein, Hochkommissar für Menschenrechte der UNO, Mexiko. Außer Funktionäre und Politiker*innen traf dieser Organisationen der Zivilgesellschaft und Opfer von Menschenrechtsverletzungen sowie deren Angehörige. Seine abschließende Pressekonferenz1 wurde aufmerksam verfolgt. Aufgrund des ständigen Drucks durch das mexikanische Außenministerium auf Vertreter*innen der UNO bestand die Gefahr, dass Al Hussein keine deutliche Position bezüglich der Menschenrechtslage in Mexiko beziehen würde. Seine Empfehlungen an die mexikanische Regierung wurden noch nicht veröffentlicht.
Für eine positive Überraschung sorgten jedoch zwei Sätze seiner Rede. So kritisierte er die Regierung aufgrund ihrer Verschlossenheit gegenüber externen Empfehlungen. Dabei bat er die Regierung, diese Anmerkungen nicht als Angriff zu sehen, sondern als Möglichkeit, die Situation zu überwinden. Sie solle nicht den Fehler begehen, den Boten der schlechten Nachricht zu töten: „Instead of shooting the messenger, let us focus on the message.“ Daraufhin machte er deutlich, dass es weder an ihm, noch an der Regierung oder an anderen internationalen Expert*innen oder Menschenrechtsorganisationen sei, eine Verbesserung der Menschenrechtslage festzustellen. Denn dazu seien nur die Opfer selbst in der Lage. Wie die Expert*innen der GIEI, stellte auch Al Hussein die Betroffenen selbst in den Mittelpunkt. Sehnsüchtig wartet die Zivilgesellschaft auf die Veröffentlichung der Empfehlungen. Wir hoffen, dass diese Verspätung nicht wieder auf einen Berrinche Diplomático zurückzuführen ist und zu einem „Selbstmord des Boten“ geführt hat.

Aktivitäten zu Mexiko

20 Jahre Freihandel in Mexiko

Im Jahre 1994 war das Nordamerikanische Freihandelsabkommen (NAFTA) zwischen Mexiko, USA und Kanada in Kraft getreten mit dem Versprechen auf „Wohlstand und Fortschritt“. Doch stattdessen hat sich seither die wirtschaftliche und soziale Situation in Mexiko deutlich verschlechtert.
2011 hatte in Mexiko das Ständige Tribunal der Völker seine Arbeit aufgenommen. Diese Initiative der Zivilgesellschaft zielt darauf ab, die verheerenden Folgen von Freihandelspolitik, Drogenkrieg, Gewalt und Verletzung der Völkerrechte durch Staat und Unternehmen zu dokumentieren und zu verurteilen. Mehr als 500 Gruppen und Organisationen haben an dem Tribunal teilgenommen. Im November 2014 sprachen die 11 internationalen Richter*innen das Urteil.
In der Veranstaltung am 25. Juni berichteten die Referent*innen über die Ergebnisse des Tribunals und die daraus entstandenen politischen Initiativen. Ihr Schwerpunkt lag dabei auf den Folgen des Freihandels für die Gesellschaft und die Menschenrechte. In der anschließenden Diskussion wurde der Bezug von den Erfahrungen Mexikos mit dem Freihandelsabkommen zu den derzeit verhandelten Verträgen CETA und TTIP hergestellt.
Alicia Ponce, Publizistin und Menschenrechtsexpertin aus Mexiko und Daniel Tapia, Mexiko und Menschenrechtsreferent des Ökumenischen Büros haben am 25. Juni im Stadtpark Olga zu dem Thema referiert.

Protetste gegen Rüstungsexporte

Bei der Premiere des dokumentarischen Spielfilms „Meister des Todes“ am 30. Juni im Gasteig, München, beteiligte sich das Ökumenische Büro an den Protesten gegen Waffenexporte nach Mexiko.

Wie Deutschland vom Krieg in Mexiko profitiert

Carlos A. Pérez Ricart, Experte zum Thema Rüstungsexporte und Militarisierung, erläuterte am 3. Juli im EineWeltHaus die Hintergründe über den Zusammenhang zwischen dem Waffenhandel, dem derzeit verhandelten Sicherheitsabkommen sowie dem Szenario der Gewalt in Mexiko. Dabei wurde deutlich, dass ein Sicherheitsabkommen weniger dazu dienen wird, den Drogenhandel und die organisierte Kriminalität in Mexiko zu bekämpfen. Stattdessen sei ein solches Abkommen eher als Türöffner für den weiteren Transfer von Rüstungs- und anderer Hochtechnologie zu sehen. Durch denVerkauf von Waffen werde darüber hinaus eine Spirale der gegenseitigen Aufrüstung in Gang gesetzt: denn durch die enge Zusammenarbeit der mexikanischen Sicherheitskräfte mit dem organisierten Verbrechen werden diese Waffen „beiden Seiten“, also auch den Drogenkartellen, zu Gute kommen.
Bei der anschließenden Diskussion wurden einige Verständnisfragen gestellt. Insgesamt stand das Publikum dem Thema „Waffenexporte nach Mexiko“ relativ skeptisch gegenüber.
Die vorgestellte „Europäische Kampagne gegen den Export von Kriegswaffen nach Mexiko“ wurde mit Interesse aufgenommen.
Um das Thema über die Veranstaltung hinaus bekannt zu machen, haben wir mit Carlos Perez ein Interview aufgenommen, das am 6. Juli  von Radio Lora ausgestrahlt wurde.

Ayotzinapa: ein Jahr Straflosigkeit, ein Jahr Widerstand.

Was soll man von einem Staat halten, der selbst das schwerste Verbrechen seiner jüngsten Geschichte begeht? Denn in Ayotzinapa war der Staat der Täter! Das Massaker von Iguala ereignete sich in der Nacht vom 26. auf den 27. September 2014 in Iguala im Bundesstaat Guerrero. Ein am 6. September 2015 veröffentlichter Bericht der GIEI (interdisziplinäre, unabhängige Expertengruppe) dokumentiert die Angriffe von Polizei und weiteren Uniformierten auf unbewaffnete Studenten und Zivilpersonen in Iguala. Beteiligt waren auch Angehörige des Militärs.
43 Studenten der Lehramtsschule Isidro Burgos von Ayotzinapa wurden nachweislich durch Polizeieinheiten festgenommen und Opfer eines gewaltsamen Verschwindenlassens. Sechs Personen wurden illegal hingerichtet. Mehr als 40 Personen wurden in jener Nacht – zum Teil schwer – verletzt.
Die Expertengruppe weies nach, dass die Ermittlungen der mexikanischen Regierung zu dem gewaltsamen Verschwindenlassen von 43 Lehramtsstudenten aus Ayotzinapa unzureichend waren, dass Beweise manipuliert und bewusst falsche Untersuchungsergebnisse veröffentlicht wurden. Der gesamte Sicherheitsapparat (lokale Polizei, Landes- und Bundespolizei sowie das Militär) waren in Echtzeit über die ersten Angriffe, den Beschuss und die Festnahme unbewaffneter Studenten sowie weiterer Zivilisten in Iguala informiert. Neben der lokalen Polizei waren weitere Uniformierte an den Übergriffen beteiligt. Ermittelnde Behörden und die Generalbundesanwaltschaft (PGR – Procuraduría General de la República) haben ihre Beweisaufnahme unter Missachtung grundlegender Standards durchgeführt. Das Militär ist trotz Präsenz vor Ort nicht bereit, Dokumente offenzulegen oder Soldaten als Zeugen befragen zu lassen. Die GIEI durfte weder Interviews mit Mitgliedern des 27. Bataillons führen, noch die Kaserne besichtigen.
Die von der PGR vertretene These, die Studenten seien Mitgliedern der organisierten Kriminalität übergeben und auf der Müllhalde von Cocula verbrannt worden, ist nicht haltbar.
Die Folgen: Die Studenten der Hochschule von Ayotzinapa, insbesondere jene, welche die Verbrechen in Iguala direkt als Betroffene miterlebten, sind traumatisiert und haben erhebliche Schwierigkeiten, sich auf ihr Studium zu konzentrieren. Erschwerend kommt hinzu, dass sie wiederholt Opfer von Verbrechen werden, beispielsweise durch Drohanrufe. Angehörige der festgenommen und verschwundenen Studenten habekörperliche und psychische Erkrankungen. Die meist prekäre wirtschaftliche Situation der betroffenen Familien hat sich durch erhöhte Ausgaben für die Suche sowie  durch Einkommensverluste deutlich verschlechtert. Auch die Familien der verletzten Studenten sind direkt betroffen. Die Kosten für die Versorgung der Verletzten wurden nur teilweise durch staatliche Behörden aufgebracht.

Gegen das Vergessen und die Straflosigkeit

Am 26.September beteiligten wir uns in München an einer Demonstration zum Jahrestag des Verbrechens von Ayotzinapa. Organisiert wurde diese von Pacta Servanda e.V. und #yosoy132Múnich.
Auf dieser Kundgebung gegen das Vergessen sowie bei der Feier des Mexikanisch-Deutschen Kreises in Bayern haben wir Informationsmaterialien verteilt.

Film „Ayotzinapa: Chronik eines Staatsverbrechens“

Diesen Film zeigte das Öku-Büro. Der Filmemacher Xavier Robles hat zusammen mit einer Gruppe von weiteren 15 Filmemacher*innen ehrenamtlich den Film „Ayotzinapa: Chronik eines Staatsverbrechens“ realisiert. Im Anschluss stellte der Journalist und Publizist Luis Hernandez Navarro via Videokonferenz den kurz zuvor veröffentlichen Bericht der GIEI vor.

Die international renommierten Mitglieder der GIEI haben sechs Monate lang die bisherigen Ermittlungen zu den Verbrechen, die Suche nach den Verschwundenen und die Betreuung der betroffenen Familienangehörigen ausgewertet. Die Arbeit der GIEI war eine Forderung der Eltern. Möglich wurde diese durch eine Vereinbarung zwischen der Interamerikanischen Menschenrechtskommission und der mexikanischen Regierung.

Konferenz: Gewaltsames Verschwindenlassen

23.- 25.Oktober Evangelische Akademie Bad Boll
Die Konferenz16 der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko behandelte 2015 schwerpunktmäßig das Thema „gewaltsames Verschwindenlassen“. Eingeladen waren Experten und Aktivisten aus Deutschland und Mexiko. Das Ökumenische Büro beteiligte sich an der Organisation und Durchführung dieser Konferenz.

1    http://www.tppmexico.org
2    Unter dem Ausdruck «Verschwindenlassen» wird die Festnahme, Haft, Entführung oder jede andere Form von Freiheitsentzug durch Bedienstete des Staates, durch eine Person oder durch Personengruppen verstanden, die mit der Erlaubnis, Unterstützung oder Duldung (billigende Inkaufnahme) des Staates handeln, gefolgt von der Weigerung, die Freiheitsberaubung zu bestätigen, oder von einer Verschleierung des Schicksals oder des Aufenthaltsortes der verschwundenen Person, wodurch sie dem Schutz des Gesetzes entzogen wird.
3    Deutschlandfunk, der Fall Aristegui
4    FAZ, Journalistenmorde in Mexiko
5    animal politico
6    La Jornada, En 15 años, 103 periodistas asesinados y otros 25 desaparecidos: informe de la PGR
7    http://www.ifj.org/fileadmin/documents/25_Report_Final_sreads_web.pdf
8    http://www.animalpolitico.com/2015/10/en-mexico-se-usa-la-ley-para-perseguir-a-defensores-de-derechos-humanos-y-no-para-apoyar-sus-causas/
9    http://www.jornada.unam.mx/2016/01/26/opinion/017a2pol
10    http://bit.ly/1KARXkK
11    http://undocs.org/sp/A/HRC/28/68/Add.3
12    http://www.cinu.mx/noticias/mexico/relator-especial-alerta-de-tor/
13    http://amnistia.org.mx/nuevo/2016/01/14/mexico-la-incompetencia-y-la-inercia-manifiestas-favorecen-la-epidemia-de-desapariciones/?o=n
14    http://bit.ly/1RcbmuQ
15    http://aristeguinoticias.com/1411/mexico/mexico-sin-un-plan-para-buscar-a-los-desaparecidos-ariel-dulitzky-en-cnn/
16    http://www.mexiko-verschwindenlassen.de

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