Kampagne gegen die Flexibilisierung der Arbeit – eine zentralamerikanische Initiative gegen die Ausbeutung von Arbeiterinnen und Arbeitern

21.06.2010 08:33

Die in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten dominierende neoliberale Politik hat in weiten Teilen Zentralamerikas zu einer Verschlechterung der arbeitsrechtlichen Situation geführt. Die durch die jeweiligen Regierungen praktizierte Politik hat in erster Linie die Unternehmen und deren auf Profitmaximierung ausgerichtete Strukturen begünstigt, während sich die Situation für die Arbeitnehmenden in vielen Fällen verschlechtert hat. Die dominierende Freihandelspolitik im Allgemeinen und die Ratifizierung des Freihandelsvertrags zwischen Zentralamerika, der Dominikanischen Republik und den USA (DR-CAFTA) im Speziellen haben zu einer weiteren Schwächung der Position der Arbeitnehmenden in der Region geführt.

Im Rahmen dieser neoliberalen Entwicklung lässt sich eine ausgeprägte Tendenz erkennen, die Arbeitsbedingungen und die entsprechenden Gesetzgebungen zu “flexibilisieren”. Die zunehmende Flexibilisierung drückt sich vor allem in dreierlei Hinsicht aus: in der täglichen Praxis sowohl der öffentlichen wie privaten Unternehmen in allen Wirschaftssektoren (Flexibilisierung in der Praxis), über Reformen der bestehenden Arbeitsgesetzgebung (Rechtliche Flexibilisierung) und in der zunehmenden Tendenz der juristischen Instanzen, Urteile zugunsten der Unternehmer und zum Nachteil der Arbeitnehmenden zu fällen (Juristische Flexibilisierung). Diese Entwicklung führt zu einer Prekarisierung der Arbeitsbedingungen und als Folge davon zu einer Veschlechterung der sozialen Sicherungssysteme und schliesslich zu einem Anstieg der Armut, da den Arbeitnehmenden keine Möglichkeit auf ein würdiges Leben und eine integrale Entwicklung gegeben wird.

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Die Ratifizierung des Freihandelsvertrags zwischen Zentralamerika und den USA hat zu einer Verschlechterung der Arbeitssituation in der Region geführt. Im Bild: Propaganda von CAFTA-Gegnern in Costa Rica.

 

Wer ist die Kampagne gegen die Flexibilisierung der Arbeit?

Die Regionale Kampagne gegen die Flexibilisierung der Arbeit1 enstand im Jahre 2004, um Kräfte zwischen verschiedenen Sozialorganisationen und Gewerkschaften zu bündeln und gemeinsame Strategien zu entwerfen, um dem Phänomen der zunehmenden Flexibilisierung der Arbeit in Zentralamerika zu begegnen. Als Initiative von ASEPROLA2 gegründet, etablierte sich die Kampagne gegen die Flexibilisierung der Arbeit zwischen November 2004 und September 2005 in den Ländern Guatemala, El Salvador, Honduras, Nicaragua, Costa Rica und Panama. Heute zählt die Kampagne über 70 Mitglieder in diesen sechs Ländern. Hierzu zählen gewerkschaftliche Basisorganisationen und -Dachverbände, Menschenrechtsorganisationen, Frauenorganisationen, Studentenbewegungen, Bauernorganisationen und wissenschaftliche Institute.  

Um ihre Ziele zu erreichen, interveniert die Kampagne bei den zuständigen Entscheidungsträgern (Parlamente, Arbeitsmarktbehörden, regionale politische Institutionen etc.) und versucht, deren Entscheidungen positiv im Sinne der Arbeitnehmenden zu beeinflussen . Daneben denunziert sie konkrete Fälle von Arbeitsrechtsverletzungen oder Tendenzen zur Verschlechterung der arbeitsrechtlichen Situation, um Druck auf die Entscheidungsträger auszuüben. Und schliesslich informiert sie ausgewählte Gruppen und Sektoren über das Thema Flexibilisierung, um die entsprechende Problematik bekannt zu machen und neue Organisationen in die Kampagne zu integrieren.

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Die Kampagne bildet auch Weiterbildungskurse an: Im Bild eine Szene aus einem Workshop in El Salvador im Juli 2008 zu den Auswirkungen der Freihandelsverträge auf die Arbeitsbedingungen.

 

Wie funktioniert die Kampagne?

Bei der Regionalen Kampagne gegen die Flexibilisierung der Arbeit handelt es sich im Gegensatz zu den meisten anderen Kampagnen nicht um ein zeitlich klar eingegrenztes Vorgehen, sondern um eine thematisch und zeitlich unbefristete Kampagne. Die Regionale Kampagne gliedert sich in sechs nationale Kampagnen, welche von ein oder zwei Personen (sogenannte “enlaces”) koordiniert werden. Jede nationale Kampagne ist politisch und finanziell autonom. Diese Autonomie bezieht sich unter anderem auf die Wahl der/s zuständigen KoordinatorIn, der Sitzungshäufigkeit oder der Organisationsstruktur der jeweiligen Kampagne. Auch sind die nationalen Kampagnen unabhängig, Aktivitäten gemäss den Prioritäten und den Bedürfnissen der dort vertretenen Organisationen und der politischen Konjunktur des jeweiligen Landes zu definieren. Diese Aktivitäten werden durch Eigenmittel der nationalen Kampagnen oder aus dem Budget der regionalen Kampagne finanziert.

Auf regionaler Ebene existiert eine permanente Koordination, die seit Beginn der Kampagne im Jahre 2004 von ASEPROLA wahrgenommen wird. Dies geschieht immer in Zusammenarbeit mit den KoordinatorInnen der jeweiligen nationalen Kampagnen. Dieses permanente regionale Koordinationsgremium (KoordinatorInnen ASEPROLA und nationale KoordinatorInnen) führt jährlich zwei Koordinationssitzungen durch. Anlässlich dieser Sitzungen werden die Aktivitäten und Arbeitsschwerpunkte der Kampagne definiert sowie Erfahrungen in Bezug auf die arbeitsrechtliche Situation in den verschiedenen Ländern ausgetauscht. Die Koordinationsstelle der Kampagne (ASEPROLA) hat für die Umsetzung der anlässlich der regionalen Koordinationssitzungen getroffenen Entscheide zu garantieren und entsprechende methodische und fachliche Unterstützung gegenüber den Organisationen der Kampagne zu leisten, sowie die Finanzierung der beschlossenen Aktivitäten sicherzustellen.

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Im Rahmen der Kampagne finden jährlich zwei regionale Koordinationssitzungen statt. Im Bild eine Szene aus der „reunión de enlaces“ im Januar 2010 in Costa Rica.

 

Arbeitsrechtliche Probleme in der Region

Die zunehmende Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen in Zentralamerika und ihre negativen Auswirkungen zeigen sich in verschiedensten Formen. Im Rahmen der „Flexibilisierung in der Praxis“ begegnen wir der Verordung von Arbeitstagen durch die Unternehmen, welche deutlich über die tägliche oder wöchentliche Höchstarbeitszeit hinausgehen. 60-80 Wochenarbeitstunden sind in den Maquilas Guatemalas, El Salvadors oder Honduras‘ keine Seltenheit. Gleichzeitig werden die geleisteten Überstunden oftmals nur teilweise oder gar nicht entschädigt. Die Bezahlung der „aguinaldos“ (vergleichbar einem 13. Monatslohn) verzögert sich oft Monate und wird manchmal erst nach der Intervention einer Arbeitnehmerorganisation oder überhaupt nicht ausgerichtet. Von „Flexibilisierung in der Praxis“ wird gesprochen, weil die entsprechenden Massnahmen auf keiner rechtlichen Basis beruhen. Verschiedene Unternehmen bedienen sich dieser Strategie, um Kosten zu sparen, im Wissen, dass sie von Seiten des Staates in der Regel keine Sanktionsmassnahmen zu befürchten haben.

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In dem Maquilas sind die Arbeitsbedingungen besonders schlecht. Im Bild die Textilfirma „Texnica“ in Managua, Nicaragua.

 

Im Zusammehang mit der „Rechtlichen Flexibilisierung“ begegnen wir in verschiedenen zentralamerikanischen Ländern der Situation, dass von Seiten der staatlichen Entscheidungsträger (Regierungen, Parlamente) Reformen vorgeschlagen werden, welche in der Realität oft zu einer Verschlechterung der Lage der Arbeitnehmenden führen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Reformvorschläge zur bestehenden Arbeitsgesetzgebung in Costa Rica hervorzuheben, welche in der eben abgelaufenen Legislatur vom rechtsgerichteten „Movimiento Libertario“ eingereicht wurden. Kernstück der zwei Reformpakete ist das Arbeitszeitmodell 4/3, welches vier hintereinanderfolgende Arbeitstage zu zwölf Stunden, gefolgt von drei Freitagen, erlauben würde. Mit diesem Modell würde das Konzept der Überstundenregelung ausgehebelt, welches für Arbeitstage über acht Stunden eine zusätliche Entschädigung vorsieht. Auch ignoriert das Modell, dass gerade in Costa Rica sehr viele Arbeitnehmende in Abendkursen engagiert sind und deshalb ihre Weiterbildungen nicht fortsetzen könnten. Der betreffende Reformvorschlag hat in der zurückliegenden Legislatur keine Mehrheit gefunden, es ist allerdings anzunehmen, dass er unter der neuen Regierung in den folgenden Monaten oder Jahren erneut aufs politische Tapet rücken wird.

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Costa Rica hat im vergangen mit mehreren Arbeitsreformvorschlägen von sich reden gemacht. Im Bild eine Demo gegen die Reformvorschläge vom Juni 2009.

 

Bei der „Juristischen Flexibilisierung“ schliesslich treffen wir auf die Problematik, dass die Justizapparate in den zentralamerikanischen Ländern bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten oft zugunsten der Unternehmen entscheiden und weit davon entfernt sind, für ein unabhängiges Rechtssystem zu garantieren. Die Probleme beginnen in diesem Zusammenhang bereits auf einer vorgelagerten Stufe, wenn fehlende Ressourcen zugunsten der Arbeitsinspektion verunmöglichen, arbeitsrechtliche Vergehen überhaupt erst ans Licht zu bringen. In einem nächsten Schritt fehlt es oft an spezialisierten Arbeitsgerichten, weshalb gerade arbeitsrechtliche Streitigkeiten oft von Instanzen entschieden werden, welche nicht über die entsprechenden fachlichen Kompetenzen verfügen. Und bei den Fällen, welche dann schliesslich doch vor ein zuständiges Arbeitsgericht kommen, verfügen diese oft nicht über die personellen Ressourcen, um die entsprechenden Dossiers abzuarbeiten. So stauen sich arbeitsrechtliche Beschwerden in allen Ländern Zentralamerikas oft während Jahren, und wenn es dann endlich zu einem Urteil kommt, ist das entsprechende Arbeitsverhältnis in der Regel bereits beendet und ein möglicherweise entlassener Arbeitnehmer bereits in einem neuen Beschäftigungsverhältnis engagiert. Und schliesslich sind die Gerichte vor allem in den Provinzen dermassen politisiert und mit der lokalen Machtelite verbandelt, dass es nur sehr selten zu einem Schuldspruch gegen Unternehmen kommt.


Gewerkschaftspolitische Verfolgung

Die Probleme aufgrund der zunehmenden Flexibilisierung der Arbeit beschränken sich nicht nur auf die vorhandenen Arbeitsverhältnisse, sondern haben auch direkte Rückwirkungen auf die Arbeit von Gewerkschaftsaktivistinnen und -aktivisten.

So wird verbaler oder auch physischer Druck auf Arbeitnehmende ausgeübt, damit diese von ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft absehen. Gleichzeitig werden Arbeiterinnen und Arbeiter auch bezahlt, um sie dazu zu bewegen, von ihrer Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmerorganisation zurückzutreten. In weiten Teilen Zentralamerikas sind willkürliche Entlassungen an der Tagesordnung, wenn es darum geht, gewerkschaftliche Strukturen zu zerschlagen. In verschiedenen Unternehmen zirkulieren sogenannte „Schwarze Listen“, wo die nicht genehmen Gewerkschaftsaktivisten aufgeführt sind. Ein oft angewendetes Mittel, um die Leitungsstrukturen von Gewerkschaften zu zerstören, ist die Verschiebung von Gewerkschaftsführern an andere geographische Standorte. Und schliesslich ist die Praxis von Namenswechseln durch Unternehmen weitverbreitet, womit diese Unklarheit betreffend der juristischen Persönlichkeit des Unternehmens schaffen, um der zuständigen Gewerkschaft die rechtliche Legitimität zu entziehen.

Und leider nur zu oft beschränkt sich die Strategie von Unternehmen nicht nur auf die Entlassung von unangenehmen Köpfen oder juristische Tricksereien. Zentralamerika gehört für Gewerkschafter zu den gefährlichsten Weltregionen. Im vergangenen Jahr sind sowohl in Guatemala wie in Honduras zahlreiche Gewerkschafter ermordert worden. Und auch im laufenden Jahr sind in diesen beiden Ländern bereits wieder sieben Gewerkschaftsaktivisten getötet worden. Daneben gab es in den vergangenen Jahren auch in Panama Tötungsdelikte gegenüber Gewerkschaftern, und im laufenden Jahr zum ersten Mal seit Jahren auch wieder in El Salvador.

Bei diesen Verbrechen ist in der Regel ein Zusammenhang zwischen dem Tötungsdelikt und der gewerkschaftlichen Tätigkeit des Opfers offensichtlich. So hatte beispielsweise Pedro Antonio Garcia, Sekretär der Gewerkschaft der Städtischen Angestellten in Malacatán im Departement San Marcos in Guatemala, der Ende Januar dieses Jahres ermordert wurde, die dortigen Angestellten in ihrem Kampf für die Auszahlung ausstehender Zahlungen angeführt. Und Héctor García Veliz, Mitglied der Gewerkschaft der Angestellten einer internationalen Hotelkette, ebenfalls in Guatemala, der ebenso wie Pedro Antonio García im Januar dieses Jahres ermordet wurde, hatte vorgängig gegenüber Gewerkschaftskollegen verlauten lassen, dass er vom Unternehmen unter Druck gesetzt worden sei, von seiner Gewerkschaftsmitglieschaft zurückzutreten.

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Guatemala gehört für Gewerkschaftsaktivisten zu den gefährlichsten Ländern in Zentralamerika: Im Bild eine Szene von der vergangenen 1. Mai-Demo.

Aktuelle Aktivitäten der Kampagne

Einer der bisherigen Höhepunkte für die Kampagne seit deren Gründung vor rund 5 Jahren war der Auftritt vor der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte (IAKMR)3 in Washington im November des vergangenen Jahres. Die IAKMR ist das wichtigste Menschenrechtsgremium auf dem Amerikanischen Kontinent und wacht zusammen mit dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte über die Einhaltung der von den amerikanischen Staaten unterschriebenen Menschenrechtskonventionen.

Anlässlich dieser Audienz, an der Vertreter der sechs nationalen Kampagnen sowie die regionale Koordinatorin teilnahm, präsentierten wir mehrere Fälle von Arbeitsrechtsverletzungen als Folge der zunehmenden Flexibilisierung in der Region und reichten einen umfassenden schriftlichen Bericht zur selben Thematik ein. Bei der Erstellung dieses Berichts und beim Aufritt vor der IAKMR wurden wir von der „Grupo de Monitoreo Independiente de El Salvador“ unterstützt, einer auf Klagen vor internationalen Gerichten spezialisierten Organisation in El Salvador, die gleichzeitig auch Mitglied unserer Kampagne ist.

Es war das erste Mal in der Geschichte der IAKMR, dass einer Organisation zum Thema „Flexibilisierung der Arbeit“ eine Audienz gewährt wurde. Das Ziel unseres Auftritts war deshalb in erster Linie, das Konzept der Flexibilisierung und dessen negative Konsequenzen bekannt zu machen sowie einen Beitrag dazu zu leisten, das Thema Arbeitsrechte künftig zu einem festen Bestandteil der Agenda der IAKMR zu machen. Unser Auftritt wurde von über 25 Medien aus dem ganzen Kontinent aufgegriffen, was es uns ermöglichte, sowohl das Thema Flexibilisierung einem grösseren Kreis bekannt zu machen als auch die Kampagne im regionalen Kontext besser zu etablieren.

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Der Auftritt vor der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte war einer der bisherigen Höhepunkte der Kampagnentätigkeit: Im Bild die versammelten Audienzteilnehmer.

 

 

Neuartige Vertragsverhältnisse

Seit vergangenem Jahr hat die Kampagne eine strategische Neuausrichtung vorgenommen, mit dem Ziel, neben der reinen Verurteilung von Arbeitsrechtsverletzungen konkrete Vorschläge zu erarbeiten, wie wir der zunehmenden Flexibilisierung wirksam begegnen können. Im Rahmen von zwei regionalen Workshops in Guatemala und Nicaragua wurde deshalb im vergangenen Jahr eine Strategie definiert, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Als Schwerpunktthema, zu dem wir in den folgenden Jahren arbeiten wollen, haben wir uns auf die neuartigen Arbeitsverhältnisse, welche in Zentralamerika rapide zunehmen, geeinigt.

Unter den neuen Arbeitsverhältnissen verstehen wir unter anderem die vor allem in der Bauindustrie und in den landwirtschaftlichen Plantagen weitverbreiten Subveträge, die starke Zunahme an Temporärarbeitsverträgen oder auch die Situation, wo mit einem Arbeitnehmer eine kommerzielle Verbindung eingegangen wird, obwohl es sich in der Realität um ein klassisches Abhängigkeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer handelt. Von Subverträgen sprechen wir, wenn in ein und derselben Firma eine zusätzliche Firma gegründet wird, mit dem Zweck, Arbeitskräfte anzustellen und diese dem (Haupt-)unternehmen zur Verfügung zu stellen. Dieses Mittel erlaubt es den Unternehmen, die betreffenden Arbeitnehmenden aus dem Geltungsbereich des Tarifvertrags auszuklammern. Bei den Temporärverträgen haben wir es mit der Problematik zu tun, dass Arbeitnehmer für eine in der Realität dauerhafte Arbeit nur zeitlich befristet eingestellt werden. So wird beispielsweise in Costa Rica ein Grossteil der Lehrkräfte an den öffentlichen Gymnasien und der staatlichen Universität nur für die effektive Semesterdauer angestellt und hat während der vorlesungsfreien Zeit keinen Lohnanspruch. Und das Thema der kommerziellen Verträge ist ein oft Gehörtes gerade in Guatemala, wo die Taxifahrer eine Geschäftsbeziehung mit einem Unternehmer unterhalten, obwohl sie in dessen Auto fahren und diesem einen bedeutenden Teil des erwirtschafteten Geldes abliefern müssen, bevor sie an die eigenen Einkünfte denken können.

Die Kampagne hat sich zum Ziel gesetzt, in einem ersten Schritt diese neuen Arbeitsverhältnisse zu kategorisieren und eine Strategie zu entwerfen, wie diesem Phänomen begegnet werden soll. Zu diesem Zweck wurden zwischen Februar und April dieses Jahres in allen Ländern der Kampagne nationale Workshops durchgeführt. Längerfristig schliesslich besteht das Ziel, die neuen Arbeitsverhältnisse über entsprechende Gesetzeszusätze oder Dekrete zu regulieren oder sogar zu verbieten.

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Die Kampagne hat seit vergangenem Jahr eine strategische Neuausrichtung vorgenommen. Im Bild Szenen aus den nationalen Workshops in Guatemala und Nicaragua.

 

Zum Autor: Oliver Lüthi arbeitet für 3 Jahren als cooperante bei ASEPROLA. Dort ist er vorwiegend in der Koordination der Kampagne gegen die Flexibilisierung der Arbeit tätig.

Weitere Informationen zur Arbeit der Kampagne findet ihr auf www.laboralred.net.


1  Originalbezeichnung auf Spanisch: Campaña Regional contra la Flexibilidad Laboral.
2  “Asociación Servicios de Promoción Laboral” (ASEPROLA). Eine auf die Förderung und Verteidigung der Arbeitsrechte in Zentralamerika spezialisierte Organisation mit Sitz in San José, Costa Rica.
3  “Comisión Interamericana de Derechos Humanos” (CIDH) auf Spanisch oder “Inter-American Commission on Human Rights” (IACHR) auf Englisch.

 

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