If I can‘t abort, it‘s not my revolution

Eine Rundreise durch die Abtreibungsparagrafen der Gesetzbücher Lateinamerikas.

Eva Bahl und Judith Götz Lateinamerikas Gesetze zur Abtreibung gehören zu den härtesten weltweit – in manchen Ländern ist der Schwangerschaftsabbruch nicht einmal im Falle der Lebensgefährdung der Mutter zugelassen. Auch die vermeintlich „linken“ StaatschefInnen, die „großen Revolutionäre“ Lateinamerikas, wollen daran nichts ändern. Sie werfen ihre vermeintliche Fortschrittlichkeit meist dann über Bord, wenn es um WählerInnenstimmenfang oder „sekundäre Belange“ wie Frauenrechte geht.

Abtreibungsverbot auch bei Vergewaltigungen

Die Gesetzeslage in den meisten lateinamerikanischen Ländern lässt Abtreibung nur dann zu, wenn eine Gefährdung der Gesundheit beziehungsweise des Lebens der Mutter besteht oder die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung zustande gekommen ist. Oft sind derartige Paragraphen an eine Einverständniserklärung der Ehemänner, der gesetzlichen VertreterInnen gebunden oder der Willkür der ÄrztInnenschaft sowie lokaler Gerichte ausgesetzt, vor denen dieses Recht erst eingeklagt werden muss. Mit wenigen Ausnahmen machen sich in allen anderen Fällen sowohl die abtreibende Frau als auch die Person, die die Abtreibung durchführt, strafbar – in Belize drohen beispielsweise bis zu 14 Jahre Haft für beide. Ein so genanntes „Totalverbot“ von Abtreibung, das sonst nur in Malta und im Vatikan durchgesetzt ist, gibt es gleich in mehreren Ländern, zu denen Chile, El Salvador, Honduras, Saint Martin (Niederländische Antillen), die Dominikanische Republik und seit zwei Jahren auch Nicaragua zählen. Dieses „Totalverbot“ sieht vor, dass Frauen nicht einmal im Falle der Gefährdung ihres eigenen Lebens die Schwangerschaft abbrechen dürfen. Kaum verwunderlich also, dass die Weltgesundheitsorganisation die Anzahl der illegalen Abtreibungen, die durch die unsicheren Bedingungen zu einer unglaublich hohen Todesrate führen, in Lateinamerika jährlich auf rund vier Millionen schätzt. Der etwa 6.000 Frauen, die jährlich aufgrund von illegalen Abtreibungen sterben, wird seit 1990 am 28. September, dem „Día de lucha por la despenalización del aborto en Latinoamérica y el Caribe“ (Tag für die Straffreiheit von Schwangerschaftsabbruch in Lateinamerika und der Karibik) gedacht. An diesem Tag riefen dieses Jahr mehr als 600 Organisationen in ganz Lateinamerika und der Karibik dazu auf, gegen die Illegalisierung und Bestrafung dieses Frauenrechts zu protestieren.

„Revolution“ auf Kosten von Frauen

In Venezuela sterben laut Statistiken pro Woche ungefähr ein bis zwei Frauen an unsicheren Abtreibungen. Trotz jahrelanger Bemühungen der venezolanischen Frauenbewegung, Abtreibung zu entkriminalisieren und nur mehr dann zu bestrafen, wenn sie ohne Wissen und Einverständnis der Frau durchgeführt wird, ist keine Änderung der besagten Passagen im Strafgesetzbuch zu erwarten. Der Chavismus gibt sich nämlich alles andere als religionskritisch – Jesus war laut Chávez immerhin der erste Revolutionär – und katholische WählerInnen machen wohl einen zu großen Teil seiner Stimmen aus, auf die man nicht verzichten möchte. So konnte sich die „bolivarianische Revolution“ nicht zuletzt auch auf Kosten von Frauen etablieren. Eine Strafrechtsreform war zwar bereits 2004 geplant, scheiterte jedoch aufgrund der Abtreibungsfrage, da sich die chavistische Regierung im Wahljahr nicht mit Kirche und Militär anlegen wollte. So heißt es im Artikel 432 des Kapitels V über den „Aborto provocado“ („hervorgerufene Abtreibung“), dass eine Frau, die wissentlich einen Schwangerschaftsabbruch begeht, mit sechs Monaten bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft wird. Die Person, die den Abbruch vollzieht, hat mit einem Jahr bis zu 30 Monaten Haft zu rechnen. Nicht strafbar ist der Abbruch der Schwangerschaft nur, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Aber selbst in diesem Fall muss eine schriftliche Einverständniserklärung ihres Ehemannes oder, im Fall von Minderjährigen, ihres/ihrer gesetzlichen VertreterIn vorgewiesen werden. In Nicaragua wurde das Strafgesetz zum Negativen geändert, als im Jahr 2006 kurz vor den Präsidentschaftswahlen 52 der 61 anwesenden Abgeordneten, unter ihnen zahlreiche Mitglieder der sandinistischen Partei FSLN, für ein totales Abtreibungsverbot stimmten, ebenfalls um bei den katholischen WählerInnen zu punkten. Daniel Ortegas Wahlsieg ist unter anderem auf die komplette Eliminierung dieses Frauenrechts zurückzuführen. Betroffenen Frauen und ÄrztInnen drohen nun bis zu acht Jahre Haft. Zuvor war Abtreibung seit 1891 aus „medizinischen Gründen“ dann zugelassen, wenn drei unabhängige Gutachten über die gesundheitlichen Risiken für die betroffene Frau erbracht werden konnten und der Ehepartner oder die nächststehende Person aus der Familie dem Abbruch zustimmte.

Linksbündnisse und andere „linke“ Regierungschefs zur Abtreibungsfrage

Chile verfügt über ein ähnlich hartes Abtreibungsgesetz wie Nicaragua. Die Mitte-Links-Koalition, die seit dem Ende der Pinochet-Diktatur im Jahr 1989 Chile regiert, hat die entsprechenden Anti-Abtreibungsparagrafen nicht revidiert, sondern sogar verschärft, so dass Abtreibung nicht einmal nach Vergewaltigung oder aus „medizinischen Gründen“ erlaubt ist. Wenngleich beide Möglichkeiten während der Diktatur kaum angewendet wurden, standen sie doch zumindest im damaligen Strafrecht. Die einzige Veränderung, die von Präsidentin Michelle Bachelet durchgesetzt wurde, ist der 2007 unterschriebene Erlass, dass 14- bis 18-Jährige ohne Einverständniserklärung der Eltern Anspruch auf die „Pille danach“ haben. Auch in Brasilien hat die Lula- Regierung kaum etwas daran geändert, dass eine Abtreibung nur im Falle der Gesundheitsgefährdung der Mutter durchgeführt werden darf. Lediglich eine neue Auslegung, die öffentliche Krankenhäuser dazu verpflichtet, Abtreibungen durchzuführen, wenn Frauen angeben, dass sie vergewaltigt wurden, ohne dies auch beweisen zu müssen, ist eine kleine Verbesserung.

Uruguays „linker“ Präsident Tabaré Vázquez Rosas steht dem um nichts nach. Nachdem das Parlament sich am 5. November diesen Jahres unter erschwerten Bedingungen (unter anderem einer falschen Bombendrohung) mit 49 zu 48 Stimmen für die Legalisierung von Abtreibung in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen ausgesprochen hatte, legte er eine Woche später sein Veto gegen dieses Gesetz ein. Um doch noch in Kraft treten zu können, benötigt das Gesetz jetzt die 3/5-Mehrheit in beiden Kammern (die kaum zu erreichen sein wird) oder ausreichende Unterschriften von BürgerInnen bei einem Plebiszit.

Lichtblick am lateinamerikanischen Abtreibungshorizont

Weitere Lichtblicke am lateinamerikanischen Abtreibungshorizont stellen Kuba, Puerto Rico, drei Länder der niederländischen Antillen, Guyana, Französisch Guyana und Barbados dar, wo der freiwillige Abbruch der Schwangerschaft, wie Abtreibung von vielen Feministinnen in Lateinamerika bezeichnet wird, erlaubt ist. In Kuba sind Abtreibungen kostenlos und können aus sozialen, medizinischen und ökonomischen Gründen durchgeführt werden. In Guyana beispielsweise gibt es seit 1995 eine Acht-Wochenfrist, Schwangerschaftsabbrüche sind bis zu diesem Zeitpunkt straffrei möglich. Die Brisanz des Problems lässt sich an diesem Beispiel besonders deutlich erkennen: In den ersten sechs Wochen nach Einführung des Gesetzes wurden 41 Prozent weniger Frauen wegen Komplikationen nach illegalen Abtreibungen in ein Krankenhaus eingeliefert. Positive Veränderungen hinsichtlich der Abtreibungsgesetze lassen sich auch in Kolumbien ausmachen, wo Schwangerschaftsabbrüche aufgrund einer Entscheidung des Corte Constitucional de Colombia (Oberster kolumbianischer Gerichtshof) seit Mai 2006 zumindest in wenigen Ausnahmefällen – Gesundheitsgefährdung der Mutter, Vergewaltigung und Missbildungen des Fötus, die das Kind lebensunfähig zur Welt kommen ließen – durchgeführt werden dürfen. Die erste legale Abtreibung wurde dann an einer Elfjährigen vorgenommen, die durch eine Vergewaltigung durch ihren Stiefvater schwanger geworden war. Die Katholische Kirche exkommunizierte alle an der Abtreibung beteiligten Personen mit Ausnahme des Mädchens selbst, das noch zu jung dafür war. Ebenfalls mit Exkommunikation bedrohte sie sämtliche an der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs beteiligten Personen und drohte mit Aktionen zivilen Ungehorsams. Die Wirkung solcher Interventionen ist in stark katholisch geprägten Gesellschaften nicht zu unterschätzen. Allein in Kolumbien wird die Anzahl der illegalen Schwangerschaftsabbrüche jährlich auf über 300.000 geschätzt, wovon ca. 30 Prozent mit Komplikationen verbunden sind. In etwa zehn Prozent der Fälle, d. h. bei 30.000 Frauen führen diese Komplikationen zum Tod.

In Mexiko hat am 24. April 2007 das Parlament von Mexiko-Stadt, in dem die sozialdemokratische PRD die Mehrheit hat, das Abtreibungsgesetz liberalisiert und lässt nun Abbrüche bis zur 12. Woche straffrei. Auf Grund dieser Regelung ist es zu massiven Abtreibungs-Migrationen von Frauen aus allen anderen mexikanischen Staaten in die Hauptstadt gekommen.

Neue Verfassungen und Diskussionen über den „Schutz des Lebens“

Sowohl in Bolivien als auch in Ecuador gilt die Straffreiheit bei Schwangerschaftsabbrüchen für Frauen, die vergewaltigt worden sind oder deren Gesundheit oder Leben gefährdet ist. In beiden Ländern ist aber angesichts der aktuellen Debatte über eine neue Verfassung das Thema wieder auf die Tagesordnung gekommen.

In Bolivien hat sich die Campaña 28 de Septiembre 1 , eine breite Allianz aus autonomen feministischen Organisationen und Frauen aus den politischen Parteien, intensiv am verfassungsgebenden Prozess beteiligt. Sehr heiß umkämpft war der Paragraph, in dem das „Recht auf Leben“ festgeschrieben werden sollte. Denn konservative politische Parteien hatten sich gemeinsam mit der katholischen und verschiedenen evangelikalen Kirchen dafür eingesetzt, den kleinen aber bedeutenden Zusatz „ab der Empfängnis“ 2 anzufügen. Das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung 3 ist in dem Artikel 66 der neuen Verfassung aufgenommen worden. Die Straffreiheit von Abtreibung ließ sich aber nicht durchsetzen. Evo Morales hatte sich nie direkt zum ungeliebten Thema des Schwangerschaftsabbruchs geäußert, sich aber immer für den Respekt der Menschenrechte von Frauen ausgesprochen. Und während die Feministinnen in ihrem Vorschlag das Recht auf Entscheidungsfreiheit über den eigenen Körper, auf selbstgewählte, freie und freiwillige Mutterschaft und auf Lust und Erotik gefordert hatten, heißt es jetzt im Artikel 45 der Verfassung: „Die Frauen haben ein Recht auf eine sichere Mutterschaft und haben Anspruch auf Unterstützung und Schutz durch den Staat während, vor und nach der Geburt.“ Von Abbruch also keine Rede.

In Ecuador war die Abtreibungsdebatte ebenfalls ein Punkt, um den sich im Vorfeld des Verfassungsreferendums am vergangenen 28. September alles drehte. Katholische Bischöfe und Evangelikale hatten die Verfassung abgelehnt, weil sie – ihrer Ansicht nach – in ihrer Ambivalenz die Legalisierung von Abtreibung ermöglicht. Diese Unentschiedenheit meinen sie zwischen den Artikeln 6 und 49 zu erkennen. Während letzterer mal wieder den „Schutz des Lebens ab der Empfängnis“ vorsieht, erkennt ersterer das Recht auf Entscheidungsfreiheit darüber an, wann und wieviele Kinder man/frau haben möchte. Präsident Correa, ein praktizierender Katholik, hat aber schon versichert, dass es nicht zu einer Änderung des Abtreibungs-Artikels im Strafrecht auf Grund dieses progressiven Verfassungstextes kommen werde.

Das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung bleibt also weiterhin ein Ziel, für das die vielfältigen feministischen Bewegungen werden kämpfen müssen. Auf der Agenda linker Regierungen scheint es jedenfalls vorerst nicht zu stehen.

Infos über Abtreibung weltweit:

http://www.svss-uspda.ch/de/facts/world-list.htm

http://www.un.org/esa/population/

http://www.un.org/esa/population/publications/abortion/profiles.htm

Infos über Abtreibungsgesetze in Lateinamerika:

http://news.bbc.co.uk/hi/spanish/latin_america/newsid_6625000/6625983.stm


1
Benannt nach dem 28. September, dem bereits oben erwähnten Tag für die Straffreiheit von Schwangerschaftsabbrüchen in Lateinamerika und der Karibik

2
Desde la concepción

3
Derechos sexuales y reproductivos

Mein Körper - meine Entscheidung
Mein Körper - meine Enzscheidung:

Foto: Eva Bahl

 


Eva Bahl und Judith Götz
If I can‘t abort, it‘s not my revolution
Erschienen in: Info-Blatt 73  des Ökumenischen Büros
München
Dezember 2008

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