Der neue Pakt zwischen FSLN und PLC und die daraus resultierende Staatskrise

Wie schon einmal im Jahre 2000 haben sich die beiden dominierenden Parteien Nicaraguas, die PLC und die FSLN, nach monatelangen Verhandlungen darauf geeinigt, gemeinsam die Verfassung zu ändern. Im November 2004 haben die Abgeordneten der beiden Parteien eine Reihe von Reformen und Verfassungsänderungen beschlossen, die alle zu Lasten der Exekutive gehen. Es wurden zwei neue Behörde geschaffen, das „Instituto Nicaragüense de la Propiedad Reformada Urbana y Rural“, das in den nächsten fünf Jahren alle aus der Zeit der sandinistischen Regierung verbliebenen Eigentumsprobleme (60 000 Fälle) lösen soll, und eine Kontrollbehörde für den öffentlichen Dienst, „Superintendencia de Servicios Públicos“ (Sisep). Außerdem änderte die Nationalversammlung die Verfassung dahingehend, dass in Zukunft die Ernennung von MinisterInnen, VizeministerInnen, BotschafterInnen und Vorsitzenden der Zentralbehörden nicht mehr Recht des/der Präsidenten/Präsidentin ist, sondern von der Legislative erfolgt. Die genannten Personen müssen auch vor dem Parlament Rechenschaft ablegen und können von diesem abgesetzt werden.

Schon zuvor hatten die beiden Parteien in einer konzertierten Aktion Präsident Bolaños mit Hilfe des staatlichen Rechnungshof (GGR) und des Obersten Gerichtshof (CSJ) juristisch unter Druck gesetzt, indem sie ihm wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten beim Präsidentschaftswahlkampf mit Amtsenthebung drohten. Sie konnten sich dabei auf ihren uneingeschränkten Einfluss in den genannten Institutionen stützen, ein Ergebnis des Paktes von 2000.

Ganz offensichtliches Ziel der PLC bei den Verhandlungen zu dem neuen Pakt mit der FSLN ist die Freilassung ihres Parteiführers Arnoldo Alemán. Da die FSLN über einen sehr großen Einfluss im Justizapparat verfügt, hat Daniel Ortega auch die erforderliche Macht dazu. Bisher ist er noch davor zurückgeschreckt, denn Meinungsumfragen zeigen eine einmütige Ablehnung für den Fall einer Begnadigung Alemáns, der ja immerhin wegen der Unterschlagung von mehr als 100 Millionen US-Dollar zu 20 Jahren Haft verurteilt worden ist. Die Verteidigung von Präsident Bolaños war bisher erfolglos. Er drohte mit dem Ausnahmezustand, bekam aber offensichtlich dafür keine Unterstützung von der Polizei und den Streitkräften, wandte sich ans Ausland, erreichte aber nicht mehr als vorsichtige Unterstützungsbeteuerungen der OAS und der zentralamerikanischen Regierungen. Zuletzt stützte sich Bolaños vor allem auf ein Urteil des Zentralamerikanischen Gerichtshofes (CCJ), das ihm im Verfassungsstreit mit der Nationalversammlung Recht gegeben hat. Aber nachdem dieses Urteil weder vom Parlament noch vom Obersten Gerichtshof anerkannt wurde, entschloss er sich zu verhandeln. Als Ergebnis der Verhandlungen mit Daniel Ortega gibt es seit Januar einen dreiseitigen Dialog zwischen Regierung, FSLN und PLC. Als VermittlerInnen fungieren die Katholische Kirche in der Person des Kardinals Obando y Bravo und ein/e UN-Vertreter/in.


 
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Der neue Pakt zwischen FSLN und PLC und die daraus resultierende Staatskrise
Erschienen in: Info-Blatt 66  des Ökumenischen Büros
München
Juni 2005

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