Nicaragua revuelta – ein Schmierenstück in vier Akten
(mh) Im Jahr 2003 überschlugen sich in Nicaragua die Ereignisse im
Zusammenhang mit dem Machtpoker zwischen Enrique Bolaños, Arnoldo Alemán und
Daniel Ortega
Bereits während des gesamten Jahres 2003 hatte der zähe Machtkampf zwischen den
drei Hauptprotagonisten des politischen Lebens in Nicaragua – Präsident
Bolaños, Ex-Präsident Alemán und FSLN-Führer Ortega – das Land beschäftigt.
Der Showdown begann am 22. Dezember 2002 mit der Ausstellung eines Haftbefehls
gegen Alemán wegen der Unterschlagung von 100 Mio. USD aus der Staatskasse.
Allerdings wurde Alemán damals nicht - wie es bei einem normalen Angeklagten
geschehen wäre - in das Untersuchungsgefängnis La Modelo in Tipitapa
eingeliefert, sondern nur auf seiner luxuriösen Finca El Chile unter Hausarrest
gestellt. Von dort aus steuerte Alemán in den folgenden Monaten einen Großteil
der PLC-Abgeordneten im Parlament.
1. Akt: Der Staatshaushalt
Anfang 2003 trat der Machtkampf zwischen Alemán und Präsident Bolaños in eine
neue Phase ein. Hintergrund war die Auseinandersetzung um den Haushaltsentwurf
für 2003, der von der Regierung Bolaños eingebracht worden war und vorsah, dass
50% der nicaraguanischen Staatseinnahmen in den Schuldendienst fließen sollten.
Dieser Entwurf war in Vorverhandlungen bereits vom IWF abgesegnet worden.
Im Rahmen der Parlamentsdebatte über den Haushaltsentwurf manifestierte sich
eine für 2003 neue und in Nicaragua gleichzeitig altbekannte Koalitionenbildung
unter den politischen Parteien: Es kam zu einer Zusammenarbeit zwischen FSLN
und den Alemán-Anhängern in der PLC, um Veränderungen am Haushaltsentwurf
vorzunehmen. Diese Veränderungen bezogen sich v.a. auf die Sozialausgaben, beispielsweise
wurden geringfügige Gehaltserhöhungen für LehrerInnen und Gesundheitspersonal
durchgesetzt. Präsident Bolaños legte sein Veto gegen den neuen Haushaltsplan
des Parlaments ein. Damit war der Machtkampf eskaliert. Im Februar kam es
schließlich zu einem Kompromiss zwischen Bolaños und den Parlamentariern: Ein
Teil der Gehaltserhöhungen sollte bestehen bleiben, im Gegenzug wurde
vereinbart, Steuern zu erhöhen. Deutlich war abermals geworden, dass es
prinzipiell keine Scheu vor einer Zusammenarbeit zwischen der FSLN und den
Anhängern Arnoldo Alemáns gibt und dass sich die Sandinisten von Bolaños’ Kampf
gegen die Korruption verabschiedet haben.
2. Akt: Das Gefängnis
Mitte August wurde Arnoldo Alemán nach einer Entscheidung der Richterin Juana
Mendez von seiner Finca El Chile in eine der regulären Haftanstalten von
Managua verlegt. Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass die Kosten für
die Überwachung Alemáns auf seiner Finca durch Polizeikräfte zu hoch seien.
Zudem sei er in einem Gefängnis in Managua näher an den Krankenhäusern, die ihn
versorgen könnten, falls sich sein Gesundheitszustand verschlechtern würde. In
den Monaten zuvor hatte sich die Richterin stets der Argumentation Alemáns
angeschlossen, der behauptet hatte, sein Gesundheitszustand sei zu schlecht, um
die Untersuchungshaft in einem Gefängnis unversehrt zu überstehen.
Zu erklären ist diese Entscheidung nur, wenn man berücksichtigt, dass
RichterInnen in Nicaragua normalerweise parteinah sind. So ist Richterin Juana
Mendez eine Sandinistin. Vermutet wird, dass ihr plötzlicher Meinungswandel
Resultat einer Anweisung Daniel Ortegas war. Dieser wollte vermutlich die
Anhänger Alemáns und diesen selbst unter Druck setzen. Hintergrund waren
Aushandlungsprozesse, die erst später ans Licht kamen.
Trotzdem löste die Entscheidung der Richterin bei vielen NicaraguanerInnen
Optimismus aus. Sie hofften, dass so endlich die Straflosigkeit für Mitglieder
der nicaraguanischen Oberschicht enden würde.
3. Akt: Der Repacto
Im November und Dezember 2003 überschlugen sich dann die Ereignisse: Am 3. und
4. November besuchte Colin Powell Managua. Während seines Aufenthalts forderte
er von den demokratischen - sprich: rechten - Kräften im Land, sie sollten sich
versöhnen, um mögliche sandinistische Wahlerfolge zu verhindern - allerdings
ohne Alemán. Daraufhin rief Ortega auf dem sandinistischen Parteitag am 23.
November die PLC zu einem „nationalen Abkommen“ auf, um so der US-Einmischung
entgegenzutreten.
Am 25. November wurde Arnoldo Alemán wegen gesundheitlicher Probleme aus der
Haft entlassen und wieder auf seiner Finca El Chile unter Hausarrest gestellt.
Diese Entscheidung der Richterin Juana Mendez war für einen Großteil der
NicaraguanerInnen wie ein Schlag ins Gesicht. Die Tageszeitung El Nuevo Diario
titelte „País en shock“ (Das Land im Schockzustand).
Schnell zeichnete sich ab, dass hier ein neuer Pakt in Kraft getreten war, ein
repacto, wie es in Nicargua heißt. Dieser repacto wurde wie bereits der pacto
von 1998 zwischen Daniel Ortega und Arnoldo Alemán geschlossen. In den Tagen
nach der Freilassung Alemáns erklärte Ortega, man werde nun zusammen beginnen,
den nicaraguanischen Staat grundlegend zu reformieren. Verhandlungsgegenstand
im Rahmen des repacto waren sowohl die Haftverschonung Alemáns als auch diverse
Anliegen der FSLN, wie z. B. die Verschiebung des Kommunalwahltermins von 2004
auf 2006 und eine Verfassungsreform, die eine Machtverschiebung zwischen
Präsident und Parlament vorsah und damit letztendlich den politischen Parteien
mehr Macht beschert hätte. Damit wurden – wie schon beim pacto – die
formal-demokratischen Spielregeln außer Kraft gesetzt und
Entscheidungsstrukturen geschaffen, die den Interessen einer kleinen
Führungsriege gerecht werden, ohne von der Bevölkerung kontrolliert oder
beeinflusst werden zu können. Ernesto Cardenal kommentierte die Entwicklung
folgendermaßen: „Hinter all dem steckt Daniel Ortega. Er hat bereits die
Revolution verraten, er hat Sandino verraten, er hat sich selbst verraten, er
hat das nicaraguanische Volk verraten und nun hat er einen weiteren Verrat
begangen: Die Freilassung Alemáns geht auf sein Konto.“
Präsident Bolaños reagierte auf den repacto mit einer Rede an die Nation, in
der er an die Einigkeit des nicaraguanischen Volkes appellierte und betonte,
dass mit der Fortführung seiner Politik die Möglichkeit zur Streichung der
Auslandsschulden bestehe. Er brach sämtliche Kontakte zur FSLN ab. Am Rande ist
zu vermerken, dass Bolaños während seiner gesamten Regierungszeit und v. a. in
den Wochen des repacto von Militär und Polizei - auch öffentlich - unterstützt
wurde.
Das Ausland, allen voran die USA, reagierte mit äußerster Besorgnis auf die
Entwicklung in Nicaragua. Dabei spielt die Phobie vor den Sandinisten nach wie
vor eine wichtige Rolle. Für die US-Regierung bedeutet ein stärkerer Einfluss
der Sandinisten auf das politische Geschehen in Nicaragua in jedem Fall eine
negative Entwicklung. Hinzu kommt, dass durch den repacto ihr engster
Verbündeter, Enrique Bolaños, weiter an Macht verloren hat. Zudem haben die USA
großes Interesse daran, dass die Regierungen der Region für sie kontrollierbar
bleiben. Zu starke Eigeninteressen der Regierungen (z. B. die Anhäufung von
Privateigentum) sind hier hinderlich. Daher bedeutete die Entlassung Alemáns
aus der Untersuchungshaft einen Schritt in die falsche Richtung.
Laut einer kurz nach der Entlassung Alemáns durchgeführten repräsentativen
Umfrage lehnten mehr als 70 % der NicaraguanerInnen den repacto ab. Trotzdem
blieben große Mobilisierungen aus. Dies hatte diverse Ursachen: Eine politische
Positionierung fiel schwer, da man weder die US-Einmischung gutheißen noch die
Aktivitäten Ortegas und Alemáns unterstützen wollte. Es ist anzunehmen, dass
die Manöver von Daniel Ortega für viele Menschen von der sandinistischen Basis
einen großen Schock bedeuten.
4. Akt: Das Urteil
Am 7. Dezember 2003 wurde schließlich von der vorsitzenden Richterin das Urteil
im Fall Arnoldo Alemán verkündet. Das Gericht verurteilte ihn u.a. aufgrund von
Geldwäsche zur Rückzahlung von 17 Mio. USD und zu 20 Jahren Haft. Zudem
verliert er für die Dauer seiner Haft einen Teil seiner Bürgerrechte, so das
passive Wahlrecht. Seine Haftstrafe darf er voraussichtlich auf seiner Finca
verbringen. Der Mitangeklagte Byron Jerez, ehemals die rechte Hand Alemáns,
wurde freigesprochen. Gerüchte besagen, dass die Verurteilung Alemáns eine
Reaktion auf das Scheitern erneuter Verhandlungen zwischen Ortega und Alemán
ist. Die richterlichen Entscheidungen im Fall Alemán, der noch nicht endgültig
abgeschlossen ist, werden somit auch in Zukunft weniger mit Rechtsfindung zu
tun haben, als vielmehr das Auf und Ab im politischen Machtkampf widerspiegeln.
Die Anhänger Alemáns im Parlament reagierten auf die Verurteilung prompt: Sie
ließen die erst knapp eine Woche zuvor mit der FSLN getroffenen Vereinbarungen
über Verfassungsänderungen und die Verschiebung der Kommunalwahlen platzen.
Auch im Jahr 2003 wurde somit ein weiteres Mal klargestellt, wer in Nicaragua -
auch in Zukunft – das Sagen hat: Arnoldo Alemán und Daniel Ortega.
Quellen: El Nuevo Diario,
La Prensa, Poonal
(mh)
Nicaragua revuelta – ein Schmierenstück in vier Akten
Erschienen in: Info-Blatt 62 des Ökumenischen Büros
München
Dezember 2003
Förderung durch das