Die Harte Hand schlägt zu

 

Kriminalisierung von Jugendbanden


Die salvadorianische Regierung ließ sich mal wieder etwas Neues einfallen, um den aktuellen Wahlkampf einzuleiten und der zunehmenden Unzufriedenheit in der Bevölkerung entgegenzuwirken. Der Zeitpunkt ist Juli 2003, neun Monate vor der nächsten Präsidentschaftswahl, der Ort zunächst San Salvador, später kommen auch andere Regionen hinzu, die Akteure sind Militärs in Polizeibegleitung und die Opfer Mitglieder von Jugendbanden. Oder solche, die eben so aussehen, weil sie Tätowierungen haben, bestimmte Klamotten tragen oder sich über Gesten verständigen. Die Rede ist vom „Plan Mano Dura“, dem „Plan Harte Hand“. Dieser Plan besteht aus zwei Teilen: Seit Juli 2003 patroullieren Militärs und Polizei im ganzen Land und verhaften alles, was nach Mitgliedern von Jugendbanden. „Stichhaltige“ Hinweise sind die zuvor genannten äußerlichen Kennzeichen. Bis Oktober wurden 2.500 Jugendliche verhaftet und in eigens dafür „freigeräumte“ Gefängnisse gebracht. Doch der Großteil der Verhafteten musste bald wieder freigelassen werden, weil keine Straftat nachgewiesen werden konnte. Um diesem „Missstand“ vorbeugen zu können, wurde an neuen Gesetzen gebastelt, und das ist der zweite Teil des Plans. Die Jugendbanden werden als „illegale Organisation“ eingestuft, die Mitgliedschaft in einer solchen Organisation wird zum Straftatsbestand. Und weil ein großer Teil der Mitglieder unter 18 ist, wird das Jugendstrafrecht außer Kraft gesetzt, ab 12 Jahren können Jugendliche nun wegen bloßer Mitgliedschaft bis zu vier Jahre ins Gefängnis kommen.
Statt einen Aufschrei in der Bevölkerung zu bewirken, hat die Regierung mit ihrem Plan viel Sympathie gewonnen, denn die Verzweiflung über die Alltagskriminalität ist groß. Und wo von Alltagskriminalität, Überfällen und Morden die Rede ist, da sind die Jugendbanden schnell im Verdacht. Auch wenn sicherlich ein gewichtiger Teil der Taten auf die Rechnung der Jugendbanden geht, ist es doch ziemlich offensichtlich, dass sie auch als Sündenbock herhalten müssen und für alles verantwortlich gemacht werden. Das Phänomen der Jugendbanden – nach offiziellen Angaben gehören 10.000 Jugendliche einer der beiden großen Banden an – wird damit auf den Aspekt der Kriminalität reduziert. Die staatliche Menschenrechtsbeauftragte, Menschenrechtsorganisationen und die parlamentarische Opposition finden mit ihrer Forderung, das Problem an den Wurzeln zu packen – Armutsbekämpfung, Freizeitmöglichkeiten schaffen, Zukunftsperspektiven für Jugendliche verbessern – kaum Gehör. Der FMLN, die sich Chancen ausrechnet, die Präsidentschaftswahlen zu gewinnen, tut sich schwer damit, der populären Maßnahme der Regierung übermäßig offensiv zu begegnen. Denn die Programme, die propagieren, sind für schnelle Lösungen nicht geeignet. Die wollen aber viele Menschen sehen.
So wurde zwar auf der parlamentarischen Ebene zwei Monate lang versucht, den Gesetzesvorschlag des Präsidenten abzuwenden beziehungsweise zu verändern. Schließlich wurde er aber am 9. Oktober in seiner ursprünglichen Version mit den Stimmen der Regierungspartei ARENA und der ehemaligen Militärpartei PCN als ein für nur sechs Monate gültiges Sondergesetz verabschiedet. Zahlreiche RichterInnen sehen sich nun mit dem Problem konfrontiert, dass das Gesetz für sie nicht anwendbar ist, weil es unvereinbar mit der Verfassung und dem Jugendstrafrecht ist. Dies gaben sie zunächst auch öffentlich bekannt, wie sich das aber auf die Praxis der Rechtsprechung tatsächlich auswirken wird, ist noch ungewiss. Und selbst eine Verfassungklage macht bei einem für sechs Monate verabschiedeten Gesetz kaum Sinn, weil deren Bearbeitung zu langwierig wäre.
Es wird also für Mitglieder von Jugendbanden in der nächsten Zeit gefährlich bleiben, sich frei zu bewegen. Denn das aggressive Auftreten der Polizei und das Agieren des Militärs im Rahmen der inneren Sicherheit bekommen mit dem Gesetz eine neue Rückendeckung. Der bislang eklatanteste Auswuchs dieses repressiven Systems war die Verhaftung von einer Gruppe taubstummer Jugendlicher, die genug Kennzeichen aufwies, um straftatsverdächtig zu sein: Sie hielten sich als Gruppe auf der Straße auf und verständigten sich über Gebärden!
Wie schnell dieses Gesetz auch gegen die Opposition eingesetzt werden kann, zeigt die Verhaftung von mindestens 12 TeilnehmerInnen einer Großdemonstration gegen die Privatisierung der Wasserversorgung im Nachbarland Honduras, in dem eine ähnliche Gesetzesverschärfung – hier heißt der Plan „Operation Freiheit“ – durchgesetzt worden war. Die Anklage: Mitgliedschaft in einer „illegalen Organisation“. Eine Schelmin, wer Böses dabei denkt ...

 

(bw)
„Die Harte Hand schlägt zu, Kriminalisierung von Jugendbanden“
Erschienen in: Info-Blatt 61  des Ökumenischen Büros
München
November 2003

 

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