Moderne Hexenjagd
Auseinandersetzungen um die Schwangerschaft einer Minderjähringen in Nicaragua
(mh) Seit zwei Monaten tobt in Nicaragua eine heftige öffentliche
Auseinandersetzung, bei der es um Glaube, Moral und das Leben eines Kindes
geht. Im Mittelpunkt der Diskussionen steht die Frage, ob es in einem
laizistischen Staat, mit einer einflussreichen fundamentalistisch-katholisch
Kirche möglich ist, therapeutische Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen ohne
dafür verteufelt oder von den staatlichen Institutionen aus ideologischen
Gründen belangt zu werden. Eigentlich ist der Fall klar. In der
nicaraguanischen Rechtsprechung gibt es drei Fälle, in denen ein
therapeutischer Schwangerschaftsabbruch erlaubt ist: Wenn das Leben der
Schwangeren gefährdet ist, wenn die Schwangerschaft das Ergebnis einer
Vergewaltigung ist oder falls eine Behinderung des Kindes diagnostiziert wird.
Der Fall „Rosa„
Konkret geht es um die neunjährige „Rosa„ aus Nicaragua, die während eines Aufenthalts in Costa Rica vergewaltigt worden war und daraufhin schwanger wurde. Die Eltern des Mädchens, die aus Nicaragua stammen und in Costa Rica als Campesinos lebten, entdeckten die Schwangerschaft nach drei Monaten. Rosa war von einem Unbekannten vergewaltigt worden während sie bei der Kaffeeernte half. Nachdem man die Schwangerschaft konstatiert hatte, wurde das Mädchen gegen den Willen ihrer Eltern in einem Krankenhaus in Costa Rica festgehalten. Sie durfte das Bett nicht mehr verlassen, um die Schwangerschaft und ihr eigenes Leben nicht zu gefährden. Nach einem knappen Monat entschlossen sich die Eltern gegen den Widerstand der staatlichen Behörden und der betreuenden Ärzte in Costa Rica das Land zu verlassen und nach Nicaragua zu gehen, da sie sich hier einen humaneren Umgang mit ihrem „Fall„ erhofften. Nach einem langwierigen Tauziehen um die Ausreisebestimmungen, wurde das Mädchen am 12. Februar nach Nicaragua geholt. Zu diesem Zeitpunkt war sie bereits mehr als vier Monate schwanger und der Fall war zu einem Politikum geworden.
Zurück daheim
In Nicaragua fing das unsägliche Tauziehen, um das Wohl des Mädchens
allerdings erst richtig an: Die Eltern verlangten, unterstützt vom Red
de Mujeres contra la Violencia von den nicaraguanischen Behörden die
Genehmigung für einen therapeutischen Abbruch. In ihrer Verlautbarung hieß es,
dass sie ihre Tochter nicht verlieren wollten. Deren Leben sei hochgradig
gefährdet, da sie, in Folge der erlittenen Vergewaltigung, unter diversen
lebensgefährdenden Infektionen leide, die aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht
behandelt werden könnten.
Die nicaraguanische Gesundheitsministerin, Lucia Salvo, verwahrte sich gegen
diese Forderung mit der Behauptung, dass die Schwangerschaft normal verlaufe
und daher eine therapeutische Abtreibung nicht erforderlich sei. Diese Ansicht
wurde jedoch von vielen andere Experten nicht geteilt. Der Ombudsmann für die
Rechte des Kindes, Carlos Emilio Lopéz, forderte schließlich, dass eine
Komission berufen werden müsse, die darüber zu entscheiden habe, ob eine therapeutische
Abtreibung angebracht sei. Zudem verlangte er eine sofortige medizinische
Untersuchung des Mädchens um ihren Gesundheitszustand zu erfassen. Er warf den
behandelnden Ärzten vor, dass sie das Recht auf Gesundheit des Mädchens
verletzten, da ihre oberste Priorität nicht die sei, die Infektionen des
Mädchens zu behandeln.
Ganz anders sah die Situation erwartungsgemäß der erzkonservative Kardinal
Miguel Obando y Bravo. Er meldete sich am 17. Februar öffentlich zu Wort und
sprach sich vehement gegen eine Abtreibung aus. Stattdessen forderte er das
Gesundheitsministerium auf, renommierte Mediziner mit dem Fall zu betrauen, so
dass das Leben der Neunjährigen und ihres Kindes gerettet werden könnten.
Unterstützt wurden die Ansichten des Kardinals von der nicaraguanischen
Organisation Comité Nicaraguense Pro Defensa de la Vida, mit dem
Argument, dass in der Verfassung das Recht auf Leben als unantastbar definiert
werde und jeder Person und somit auch dem ungeborenen Kind eigen sei.
Damit hatte der Fall die Qualität einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung
um die Werte der nicaraguanischen Gesellschaft erreicht. Zahlreiche weitere
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Organisationen mischten sich in
dieDebatte ein.
Die Experten der MINSA
Schließlich wurde eine Untersuchung des Mädchens durch Experten des
Gesundheitsministeriums (MINSA) angeordnet. Es begann eine erbitterte
Auseinandersetzung um die Dauer einer derartigen Untersuchung, denn der
Schwangerschaftsabbruch wurde mit jedem Tag gefährlicher. Die Eltern forderten,
dass binnen 24 Stunden eine Untersuchung durchgeführt werden und innerhalb von
weiteren 24 Stunden ein Ergebniss vorgelegt werden müsse. Die zuständige
Repäsentantin des Gesundheitsministeriums erklärte daraufhin, dass man sich nicht
unter Druck setzen lassen werde.
Die Untersuchung ergab schließlich, dass das Mädchen einem hohen Risiko
ausgesetzt sei, wenn es zu einer Abtreibung komme ebenso, wie bei einer
Fortsetzung der Schwangerschaft. So versuchte die Komission angesichts der
angespannten Situation sich zwischen den beiden Lagern hindurch zu lavieren.
Natürlich entzündete sich sofort eine Diskussion um die Interpretation dieser
Nicht-Positionierung der MINSA-Kommission.
Die Eltern erklärten nochmals öffentlich, dass sie ebenso wie ihre Tochter Rosa
eine Abtreibung verlagten, gleichzeitig machten sie darauf aufmerksam, dass sie
sich von den staatlichen Behörden massiv unter Druck gesetzt und
eingeschüchtert fühlten, nachdem sie ihr Anliegen öffentlich kundgetan hatten.
Schließlich wurde eine Abtreibung von drei nicht namentlich genannten Ärzten
vorgenommen. Organisiert wurde diese
vom Red de Mujeres Contra la Violencia. Anschließend wurde das
Mädchen mitsamt seinen Eltern an einen geheimgehaltenen Ort gebracht, wo sie
sich unter medizinischer Aufsicht erholen konnte.
Legal oder illegal?
Nach der erfolgten Abtreibung verlagerte sich die Auseinandersetzung auf die Frage, ob diese Abtreibung legal gewesen sei oder ob die Verantwortlichen für die Abtreibung angeklagt werden müssten, da sich die MINSA-Kommission nicht definitiv für eine Abtreibung ausgesprochen hätte. Nach dem nicaraguanischen Strafgesetzbuch kann für die verantwortlichen Ärzte kann eine Gefängnisstrafe von 5 bis 10 Jahren ausgesprochen werden. Für die Initiierung einer Abtreibung, die an einer unter 16-jährigen vorgenommen wird, kann eine 3-6-jährige Gefängnisstrafe verhängt werden.
Die nicaraguanische Staatsanwaltschaft leitete daher Ermittlungen ein. Der
Anwalt der Familie räumt diesen Ermittlungen jedoch wenig Aussichten auf Erfolg
ein, da sich das Leben des Mädchens angesichts seiner unvollständigen
körperlichen Enwicklung tatsächlich in Gefahr befunden hätte und somit ein
Gesetzesverstoß nicht vorgelegen habe.
Eine andere Auffassung von den Vorgängen hatte wieder einmal die katholische
Kirche: Anscheinend hielt sie die Vorgänge für nicht vereinbar mit den
göttlichen Gesetzen und drohte mit der Exkommunion aller an der Abtreibung
Beteiligten. Obando y Bravo warf den Ärzten, dem medizinischen Personal und
auch den Gesetzgebern vor, „sich in den Dienst des Todes zu stellen„.
Das Red de mujeres contra la Violencia reagierte auf diese Ankündigung des Obersten Katholiken Nicaraguas mit der Feststellung, dass die Exkommunion in diesem Fall einzig und alleine den Vergewaltiger hätte treffen dürfen. Weitere Frauenorganisationen forderten die Staatsanwaltschaft auf, die Ermittlungen einzustellen und appellierten an die staatlichen Organe, sich daran zu erinnern, dass Nicaragua ein laizistischer Staat sei. Um ihrer Position Nachdruck zu verleihen, starteten sie zudem die Kampagne „yo también quiero sehr excomulgada„ - „auch ich möchte exkommuniziert werden„, an der sich bis heute 23.738 Personen beteiligt haben. Die so gesammelten Unterschriften sollen in der zweiten Märzwoche der nicaraguanischen katholischen Kirche und der Vertretung des Vatikan in Spanien überreicht werden. Etwas hat dieser Druck bereits bewirkt: Am 4. März stellte die Staatsanwaltschaaft ihre Ermittlungen ein.
Infos stammen aus La Prensa 13.02.2003 - 26.02.2003, El nuevo Diario, 4.03.2003
(mh)
"Moderne Hexenjagd"
Erschienen in: Info-Blatt 59 des Ökumenischen Büros
München
März 2003
Förderung durch das