Neue Handgepäck-Bestimmungen


Auf Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab Europa dürfen Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu gehören auch alle innerdeutschen Flüge. Bitte beachten Sie, dass sich immer mehr Länder diesen Handgepäck-Bestimmungen anschließen.

Flüssige und gelartige Produkte, wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:

  • Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge).
  • Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel ( z. B. sogenannte "Zipper") mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden.
  • Je ein Beutel pro Person
  • Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
 

Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.

Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA.

 

Duty Free Artikel, die an Flughäfen in der EU oder an Bord von in der EU registrierten Flugzeugen, z. B. auf einem Lufthansa Flug, erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt (gilt nicht für Codeshare Flüge). Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen.

In immer mehr Ländern weltweit beispielsweise die USA, Japan und Korea gelten ähnliche Bestimmungen.
Bitte informieren Sie sich daher vor Ihrer Flugreise auf der Webseite des entsprechenden Flughafens, welche Bestimmungen an Ihrem Abflughafen gelten.

Für die Mitnahme von flüssigen bzw. gelartigen Duty Free Artikeln im Handgepäck gelten ebenfalls spezielle Bestimmungen, abhängig vom Reiseziel. Bitte erfragen Sie diese vor Ort an der Verkaufsstelle.

Wir haben keinen Einfluss auf diese gesetzlichen Auflagen und bitten unsere Fluggäste, diese bereits bei der Reiseplanung zu berücksichtigen und das Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren.

Da sich diese Sonderregelungen kurzfristig ändern können, informieren Sie sich bitte noch einmal unmittelbar vor Ihrem Abflug über die aktuellen Bestimmungen.


Handgepäck auf Großbritannien-Flügen

Folgende Bestimmungen zur Mitnahme von Handgepäck gelten nur auf Flügen von oder über Großbritannien. Für die Hinflüge gelten hingegen die normalen Gepäckbestimmungen von Lufthansa.

Bitte beachten Sie, dass bei Flügen von britischen Airports aus in allen Buchungsklassen nur ein Handgepäckstück in der üblichen Größe (55cmx40cmx20cm) mit an Bord genommen werden darf. Zusätzlich zu diesem Handgepäckstück dürfen auch Musikinstrumente als Handgepäck befördert werden.

Ihr Handgepäck darf auf diesen Flügen neben den genannten Beschränkungen folgende Gegenstände nicht enthalten:

  • Feuerzeuge dürfen weder im Handgepäck (zum Zeitpunkt der Sicherheitskontrolle) noch im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden. Diese können nach der Sicherheitskontrolle am Flughafen gekauft werden.
  • Lufthansa übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die der Fluggast nicht im Handgepäck mitführen darf. Für Gegenstände, die mit dem aufgegebenen Gepäck transportiert werden, gelten die üblichen Haftungsbedingungen.

    Technische Geräte im Handgepäck

    Wenn Sie beispielsweise Walkmen, tragbare CD-Player, Laptops, Funktelefone, etc. im Handgepäck mitnehmen möchten, so gelten hierfür die Sicherheitsbestimmungen des entsprechenden Abflugortes.

    An Bord kann die Benutzung einiger Geräte die elektronischen Funksysteme des Flugzeugs beeinflussen. Unsere Flugbegleiter teilen Ihnen gern mit, ob Sie Ihr Gerät während des Fluges ohne Einschränkungen benutzen können.

    Mobiltelefone (Handys) müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ab dem Verlassen der Parkposition bis zum endgültigen Erreichen der Parkposition am Ankunftsort abgeschaltet werden.

    Diese Gegenstände können Sie zusätzlich mit in die Kabine nehmen

    Zusätzlich zu Ihren Handgepäckstücken und technischen Geräten können Sie folgende weitere Gegenstände mit in die Kabine nehmen:

    • Eine Handtasche, kleine Umhänge- oder Handgelenktasche (auch kleine Laptoptasche) und deren Inhalt
    • Einen Mantel, Umhang oder eine Reisedecke
    • Eine kleine Kamera oder ein Fernglas
    • Eine angemessene Menge Reiselektüre
    • Einen Babytragekorb und Babynahrung für die Reise
    • Ein Paar Gehhilfen oder andere orthopädische Hilfsmittel, auf die Sie angewiesen sind

    Diese Gegenstände können Sie nicht mit in die Kabine nehmen

    Im Handgepäck nicht zulässig sind Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können:

    • Waffen und waffenähnliche Gegenstände, die ein Projektil abfeuern können
    • Waffenimitate
    • Spitze und scharfe Gegenstände (z. B. Scheren, Taschenmesser)
    • Stumpfe Gegenstände (z. B. Baseballschläger)
    • Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage
    • Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln
    • Behälter mit Gasen, beispielsweise Reizgase, Selbstverteidigungsspray, Campingkocher
    • Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, z. B. Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke, Reinigungsmittel
    • Leicht entzündliche Stoffe, z. B. Streichhölzer
    • Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase entwickeln
    • Oxidierende Stoffe, z. B. Bleichpulver, Superoxid
    • Giftige (toxische) und ansteckende Stoffe, z. B. Quecksilber, Bakterien- und Viruskulturen
    • Radioaktive Stoffe und Gegenstände
    • Ätzende Stoffe, z. B. Säuren, Laugen/Basen, Nassbatterien
    • Stark magnetische Materialien

    Diese Bestimmungen der Lufhansa gelten sinngemäß für alle Airlines

    Quelle: Lufthansa (Stand: Juli 2007, Änderungen möglich!)