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Auf
Flügen, die in der EU starten sowie auf
Anschlussflügen ab Europa
dürfen Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt
mit in die Flugzeugkabine
genommen werden. Dazu gehören auch alle innerdeutschen
Flüge. Bitte
beachten Sie, dass sich immer mehr Länder diesen
Handgepäck-Bestimmungen anschließen.
Flüssige und gelartige Produkte, wie z. B. Pflege- und
Kosmetikartikel,
sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden
Bestimmungen
entsprechen:
- Behältnisse mit Flüssigkeiten und
ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es
gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge).
- Alle einzelnen Behältnisse müssen
vollständig in einem
transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel ( z. B.
sogenannte
"Zipper") mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert
werden.
- Je ein Beutel pro Person
- Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat
vorgezeigt werden.

Medikamente
und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges
an Bord
benötigt werden, können außerhalb des
Plastikbeutels transportiert
werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der
Sicherheitskontrolle
vorgelegt werden.
Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen,
dürfen nicht
mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt auf
Flügen und
Umsteigeverbindungen in die USA.

Duty
Free Artikel, die an Flughäfen in der EU oder an Bord von in
der EU
registrierten Flugzeugen, z. B. auf einem Lufthansa Flug, erworben
wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte
mitgeführt werden, sofern ein
Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt (gilt nicht für Codeshare
Flüge). Die
Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen.
In immer mehr Ländern weltweit beispielsweise die USA, Japan
und Korea gelten ähnliche Bestimmungen.
Bitte informieren Sie sich daher vor Ihrer Flugreise auf der Webseite
des entsprechenden Flughafens, welche Bestimmungen an Ihrem Abflughafen
gelten.
Für die Mitnahme von flüssigen bzw. gelartigen Duty
Free Artikeln im
Handgepäck gelten ebenfalls spezielle Bestimmungen,
abhängig vom
Reiseziel. Bitte erfragen Sie diese vor Ort an der Verkaufsstelle.
Wir haben keinen Einfluss auf diese gesetzlichen Auflagen und bitten
unsere Fluggäste, diese bereits bei der Reiseplanung zu
berücksichtigen
und das Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren.
Da sich diese Sonderregelungen kurzfristig ändern
können, informieren
Sie sich bitte noch einmal unmittelbar vor Ihrem Abflug über
die
aktuellen Bestimmungen.
Handgepäck auf
Großbritannien-Flügen
Folgende Bestimmungen zur Mitnahme von
Handgepäck gelten nur auf
Flügen von oder über Großbritannien.
Für die Hinflüge gelten hingegen
die normalen Gepäckbestimmungen von Lufthansa.
Bitte beachten Sie, dass bei Flügen von britischen Airports
aus in allen Buchungsklassen nur ein
Handgepäckstück in der üblichen
Größe (55cmx40cmx20cm) mit an Bord
genommen werden darf. Zusätzlich zu diesem
Handgepäckstück dürfen auch
Musikinstrumente als Handgepäck befördert werden.
Ihr Handgepäck darf auf diesen Flügen neben den
genannten Beschränkungen folgende Gegenstände nicht
enthalten:
Feuerzeuge dürfen weder im Handgepäck (zum Zeitpunkt
der Sicherheitskontrolle) noch im aufgegebenen Gepäck
mitgenommen werden. Diese können nach der Sicherheitskontrolle
am Flughafen gekauft werden.
Lufthansa übernimmt keine Haftung für
Gegenstände, die der Fluggast nicht im Handgepäck
mitführen darf. Für
Gegenstände, die mit dem aufgegebenen Gepäck
transportiert werden,
gelten die üblichen Haftungsbedingungen.
Technische Geräte im Handgepäck
Wenn Sie beispielsweise Walkmen, tragbare CD-Player,
Laptops,
Funktelefone, etc. im Handgepäck mitnehmen möchten,
so gelten hierfür
die Sicherheitsbestimmungen des entsprechenden Abflugortes.
An Bord kann die Benutzung einiger Geräte die elektronischen
Funksysteme des Flugzeugs beeinflussen. Unsere Flugbegleiter teilen
Ihnen gern mit, ob Sie Ihr Gerät während des Fluges
ohne
Einschränkungen benutzen können.
Mobiltelefone (Handys) müssen aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen ab dem
Verlassen der Parkposition bis zum endgültigen Erreichen der
Parkposition am Ankunftsort abgeschaltet werden.
Diese Gegenstände können Sie
zusätzlich mit in die Kabine nehmen
Zusätzlich zu Ihren
Handgepäckstücken und technischen Geräten
können Sie folgende weitere Gegenstände mit in die
Kabine nehmen:
- Eine Handtasche, kleine Umhänge- oder
Handgelenktasche (auch kleine Laptoptasche) und deren Inhalt
- Einen Mantel, Umhang oder eine Reisedecke
- Eine kleine Kamera oder ein Fernglas
- Eine angemessene Menge Reiselektüre
- Einen Babytragekorb und Babynahrung für die
Reise
- Ein Paar Gehhilfen oder andere orthopädische
Hilfsmittel, auf die Sie angewiesen sind
Diese Gegenstände können Sie nicht
mit in die Kabine nehmen
Im Handgepäck nicht zulässig sind
Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können:
- Waffen und waffenähnliche
Gegenstände, die ein Projektil abfeuern können
- Waffenimitate
- Spitze und scharfe Gegenstände (z. B.
Scheren, Taschenmesser)
- Stumpfe Gegenstände (z. B.
Baseballschläger)
- Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage
- Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln
- Behälter mit Gasen, beispielsweise Reizgase,
Selbstverteidigungsspray, Campingkocher
- Behälter mit entflammbaren
Flüssigkeiten, z. B. Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke,
Reinigungsmittel
- Leicht entzündliche Stoffe, z. B.
Streichhölzer
- Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entflammbare
Gase entwickeln
- Oxidierende Stoffe, z. B. Bleichpulver, Superoxid
- Giftige (toxische) und ansteckende Stoffe, z. B.
Quecksilber, Bakterien- und Viruskulturen
- Radioaktive Stoffe und Gegenstände
- Ätzende Stoffe, z. B. Säuren,
Laugen/Basen, Nassbatterien
- Stark magnetische Materialien
Diese Bestimmungen der Lufhansa gelten sinngemäß
für alle Airlines
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