Drohungen gegen Richterinnen, Abgeordnete und MenschenrechtsverteidigerInnen

Am 5. Dezember 2005 erschienen in den salvadorianischen Tageszeitungen El Mundo und La Prensa Gráfica Berichte über eine Pressekonferenz des „Ministerio de Gobernación“ (entspricht etwa einem Innen- ,Justiz- und Sicherheitsministerium zusammengenommen). Der Minister, René Figueroa, sein Vize, Rodrigo Ávila, und der Direktor der nationalen Gefängnisbehörde, Astor Escalante, behaupteten den beiden Blättern zu Folge, dass linke Nichtregierungsorganisationen und die linke Oppositionspartei FMLN die Häftlinge des Landes, einschließlich jener im Hochsicherheitsgefängnis von Zacatecoluca, manipulierten, um in einem Bündnis von FMLN, Maras (Jugendbanden) und Gruppen des organisierten Verbrechens das Land im Vorfeld der Parlaments- und Kommunalwahlen vom kommenden 12. März zu destabilisieren.

Namentlich genannt wurden in den Anschuldigungen der drei hohen Staatsbeamten:

  • Die FMLN-Abgeordnete Blanca Flor Bonilla, die vor einigen Wochen das Gefängnis in San Vicente besucht hatte.

  • Die FMLN-Abgeordnete Lilián Coto de Cuellar, Vorsitzende des Ausschusses für Justiz und Menschenrechte, die am 16. November 2005 das Hochsicherheitsgefängnis in Zacatecoluca besucht hatte.

  • Rechtsanwältin María Silvia Guillén, Direktorin der „Studienstiftung für angewandtes Recht“ (FESPAD), die an dem selben Besuch teilgenommen hatte.

  • Rechtsanwalt Henry Fino, Mitarbeiter des Menschenrechtsinstitutes der Jesuiten-Universität von San Salvador (IDHUCA), der zusammen mit Lilián Coto und María Silvia Guillén am 16. November in Zacatecoluca gewesen war.

  • Richterin Mirna Perla, Richterin der Zivilkammer des Obersten Gerichtshofes von El Salvador (CSJ), die im Februar 2005 das Hochsicherheitsgefängnis von Zacatecoluca besucht hatte.

In diesem Zusammenhang nicht erwähnt, aber bei früherer Gelegenheit in die Schusslinie des Sicherheitsministeriums geraten sind die „Juezas de Vigilancia Penitenciaria y Ejecución de la Pena“ (nach Artikel 35 des Strafvollzugsgesetzes sind das Richter und Richterinnen, die darüber zu wachen haben, dass die Strafe im Sinne und nach den Buchstaben der Verfassung, der Gesetze und der internationalen Menschenrechtskonventionen vollzogen wird):

  • Richterin Astrid Torres, Jueza de Vigilancia in Santa Tecla, unter anderem zuständig für das Gefängnis in Quetzaltepeque.

  • Richterin Ana Ruth González, unter anderem für das Hochsicherheits-gefängnis in Zacatecoluca zuständige Jueza de Vigilancia.

Im Falle von Mirna Perla, Witwe des 1987 ermordeten damaligen Präsidenten der Unabhängigen Menschenrechtskommission (CDHES-ng), Herbert Anaya Sanabria, fällt auf, dass sie auf Grund eines Beschlusses des Obersten Gerichtshofes nach ihrem Besuch im Gefängnis von Zacatecoluca vom vergangenen Februar nicht mehr mit der Situation in den salvadorianischen Haftanstalten befasst war. Dennoch behauptete Vizeminister des Ministerio de Gobernación Rodrigo Ávila, sie arbeite auf derselben Linie, eine „für das Land sehr gefährliche Allianz zu schmieden“ (El Mundo, 5.12.2005). Der oberste Gefängnisdirektor, Astor Escalante, verstieg sich zu der Beschuldigung, Mirna Perla sei verantwortlich für die Krise in den Gefängnissen und einen Destabilisierungsplan (Interview mit der Fernsehgesellschaft TCS am 6.12.2005). Auch Präsident Elías Antonio Saca sprach, wenn auch in einem anderem Zusammenhang, von einer Destabilisierungs-Kampagne, an der möglicherweise auch jene RichterInnen beteiligt seien, die Kriminelle aus der Untersuchungshaft entlassen oder freisprechen (La Prensa Gráfica, 12.12.2005). In einem Interview mit der spanischen Nachrichtenagentur EFE legte Minister Figueroa nach: „Wir Salvadorianer müssen wachsam sein und nicht zulassen, dass schlechte Richter sich im Justizapparat einnisten. Ich glaube, wir Salvadorianer müssen das Banner zur Rettung der Rechtsorgane hoch halten.“ (14.12.2005) Schließlich polemisierte der bekannte rechtsgerichtete Anwalt Dr. Arturo Argumedo in einem Interview mit dem Fernsehsender Canal 2 der TCS am 15.12.2005 gegen die beiden „Kommunistinnen im Obersten Gerichtshof“. (Gemeint ist neben Mirna Perla die Richterin der Verfassungskammer des CDJ, Victoria de Avilés, vormals Menschenrechtsombudsfrau.)

In unmittelbarem Zusammenhang mit den Beschuldigungen und Drohungen gegen die genannten Personen, erhielt Richterin Mirna Perla am 6. Dezember 2005 vom Sicherheitschef des Obersten Gerichtshofes ein Manifest der „Clica-Chefs der Maras 18 (M 18) und Salvatrucha“ (MS) („clicas“ sind die lokalen Untergruppierungen der Maras), das mit einer Liste von knapp zwei Dutzend „Spitzeln“ und „Ratten“ endet, die demnächst ebenso wie ihre Familienangehörigen liquidiert werden sollen – darunter auch „Mirna Perla (Rebellin von gestern)“. Der Sicherheitschef des CSJ bekam das Dokument vom obersten PNC-Chef der „Región Metropolitana“ (Groß San Salvador), der mitteilte, man habe es bei einer Razzia in einem von der Mara 18 kontrollierten Stadtteil von San Salvador beschlagnahmt.

Auf den ersten Blick fällt auf, dass Mirna Perla die einzige der vom Sicherheitsapparat der salvadorianischen Regierung beschuldigten und bedrohten Personen ist, die auch auf der Todesliste der vereinigten Mara-Chefs auftaucht. Der Widerspruch, dass sie gleichzeitig an einer Verschwörung von FMLN, RichterInnen, linken Nichtregierungsorganisationen, Maras und Gruppen des organisierten Verbrechens beteiligt sein soll und auf einer Todesliste eben dieser Maras steht, löst sich auf, wenn man sich jene in der salvadorianischen Politik beliebte Methode vergegenwärtigt, präventiv bestimmte Personen oder Gruppen für Angriffe verantwortlich zu machen, die einer Person oder Gruppe in der Zukunft widerfahren könnten. Mirna Perla selbst hat in verschiedenen Korrespondenzen von Mitte Dezember 2005 den Zusammenhang folgendermaßen eingeordnet und interpretiert: „Die sind zu allem fähig und schieben es dann den „pandillas“ (Maras) in die Schuhe.“

Hintergrund

Tatsächlich stammt die von der Regierung in Wahlkämpfen und anderen politischen Auseinandersetzungen immer wieder eingesetzte Figur angeblicher Destabilisierungs-Kampagnen seitens der politischen und sozialen Opposition aus den Zeiten des Krieges in El Salvador. Damit wird regelmäßig jede Kritik desavouiert und von dem jeweils zugrunde liegenden Problem abgelenkt.

Im vorliegenden Fall geht es nicht um die behauptete Verschwörung, sondern um die anhaltende Krise des Gefängniswesens in El Salvador. Die strukturellen Probleme, die zum Teil auch solche der Rechtssprechung sind, sind seit langem bekannt – und sie haben sich in den letzten Jahren verstärkt.
Am bedenklichsten sind dabei:

  • Die steigende Zahl von GefängnisinsassInnen: von Dezember 1998 bis Dezember 2003, also in nur fünf Jahren, hat sich die Anzahl der Häftlinge um 64% erhöht. Gab es Ende 1999 knapp 7.000 Häftlinge, so waren es Ende 2004 über 12.000 in 24 Gefängnissen (einschließlich der geschlossenen Abteilungen in zwei Krankenhäusern).

  • Relativ hat die Zahl der Häftlinge von 99 pro 100.000 EinwohnerInnen im Jahre 1992 auf 176 zugenommen (197 wenn man die Polizeigefängnisse und Jugendhaftanstalten hinzu zählt).

  • Die „mora judicial“, also der Umstand, dass die Gerichte mit den Fällen nicht nachkommen und es deshalb eine unverhältnismäßig hohe Zahl von Untersuchungshäftlingen gibt, hat sich zwar verringert, aber immer noch sind fast die Hälfte der GefängnisinsassInnen Untersuchungshäftlinge. Erschwerend kommt hinzu, dass sich darunter viele Bagatellfälle befinden, die Justiz aber kaum von den für solche Fälle vorgesehenen alternativen Maßnahmen wie gemeinnützige Arbeiten, Meldepflicht usw. Gebrauch macht. Wo kriminaltechnisch dürftige Ermittlungen zusammen kommen mit einer fast ausschließlich auf Repression setzenden Strafverfolgung und einem überforderten und immer noch von Korruption geplagten Justizwesen, spiegelt sich die Gewalttätigkeit der Gesellschaft in immer voller werdenden Knästen wider, deren Kapazitäten trotz der Politik des Wegschließens nicht ausgebaut werden.

  • So kommt es zu der völligen Überfüllung der Gefängnisse als dem übelsten Auswuchs eines maroden Gefängnissystems. Im Januar 2005 wurden die ca. 12.000 Häftlinge in Kapazitäten von etwas über 7.000 Plätzen zusammen gepfercht, was einer Überbelegung von über 60% entspricht. In einzelnen Gefängnissen ist das „hacinamiento“, die qualvolle Enge, noch höher. Das größte Gefängnis des Landes in Mariona, einem Vorort von San Salvador, das den schönen Namen „La Esperanza“ (die Hoffung) trägt, hat Platz für 800 Gefangene und ist seit 2003 mit über 3.000 belegt. Das Frauengefängnis in Ilopango hat 200 Plätze und über 500 Insassinnen. Im Gefängnis von Quetzaltepeque, wo zurzeit Mitglieder der Mara Salvatrucha einsitzen, herrscht ein ähnliches Verhältnis. Konkret heißt das dort z.B., dass in eine Zelle mit sieben Stockbetten, also 14 Schlafplätzen, Abend für Abend ca. 100 Gefangene weggeschlossen werden.

  • Der Charakter der repressiven Aufbewahrung unter unmenschlichen Wohn- und hygienischen Bedingungen wird durch das „ocio carcelario“, die Untätigkeit, zu der die Menschen im Gefängnis verdammt werden, verschärft. Dabei sieht das Strafvollzugsgesetz (Ley Penetenciaria) nicht nur vor, dass Häftlinge arbeiten dürfen, sondern verpflichtet zumindest die Strafgefangenen eigentlich zur Arbeit – nur dass es so gut wie keine Arbeit gibt.

Es liegt auf der Hand, dass die sinnvolle Einrichtung der „Jueces de Vigilancia Penitenciaria y Ejecución de la Pena“, von denen es gerade mal zehn im ganzen Land gibt, mit der geschilderten Situation in den Haftanstalten völlig überfordert sind, zumal es ihnen an Personal und materiellen Ressourcen fehlt.

Wo sie ihre Aufgaben im Interesse der ihnen anvertrauten Gefangenen ernst nehmen, und das tun sie mehrheitlich, geraten sie ständig in Konflikt mit der Nationalen Gefängnisverwaltung. Innerhalb des schwierigen Verhältnisses zwischen einem Justizwesen, in dem trotz fortbestehender Mängel immer mehr rechtsstaatlich gesonnene RichterInnen und StaatsanwältInnen arbeiten, und einer antidemokratischem Denken verhafteten Exekutive, ist der Dauerstreit zwischen Jueces de Vigilancia und Gefängnisapparat vorprogrammiert. Dabei scheut die Exekutive auch nicht davor zurück, missliebige RichterInnen zu diffamieren. Von der für das Gefängnis in Mariona zuständigen Jueza de Vigilancia, Margarita Gómez, die vor dem Massaker in diesem Gefängnis am 18. August 2004, bei dem es bei einer Auseinandersetzung unter Häftlingen 31 Tote gab, gewarnt hatte und sich danach entsprechend mit den Gefängnisbehörden anlegte, wird behauptet, sie sei die Geliebte eines Häftlings. Astrid Torres, der Jueza de Vigilancia von Santa Tecla, wird vorgeworfen, sie sei die Schwester eines Ex-Strafgefangenen.

Schließlich ist das im Strafvollzugsgesetz und seinen Durchführungsbestimmungen verbriefte Recht auf Besuche von Familienangehörigen und FreundInnen und auf intime Besuche von Ehefrauen, Ehemännern und LebenspartnerInnen, Gegenstand ständiger Auseinandersetzungen zwischen dieser Personengruppe und den Häftlingen einerseits und den Gefängnisbehörden andererseits.

So wie die Dinge in den salvadorianischen Gefängnissen liegen, haben Regierung und Behörden kein Interesse an BesucherInnen und den Strafvollzug überwachenden RichterInnen, die doch nur Schlimmes und Schlimmstes von den Haftbedingungen zu berichten haben.

Interessieren sich darüber hinaus noch weitere Personen und Organisationen für die Zustände in den Gefängnissen, werden Regierung und Sicherheitsapparat nervös und aggressiv und es kommt zu den konkreten Konflikten, die den Drohungen gegen Blanca Flor Bonilla, Lilián Coto, María Silvia Guillén, Henry Fino, Mirna Perla und die Juezas de Vigilancia Astrid Torres und Ana Ruth González voraus gingen.

So kam es im Februar 2005 zu einer explosiven Gemengelage.

In den Gefängnissen von Chalatenango und Cojutepeque blieben BesucherInnen aus Protest gegen die ständigen Schikanen, denen sie und die Häftlinge ständig ausgesetzt sind, nach dem Ende der Besuchszeit drinnen. Auch forderten sie den Rücktritt des damaligen Direktors der nationalen Gefängnisbehörden Garay Pineda. Schließlich gab es damals auch schon die Forderung der Gefangenen von Zacatecoluca nach Abschaffung der Trennscheibe und intimen Besuchen, nach längerem Hofgang, Bewegungsfreiheit innerhalb des Gefängnisses, die ebenfalls im Strafvollzugsgesetz garantiert ist, und Beschäftigungs- und Freizeitprogrammen. Die Reaktion war ein verschärftes Besuchsregime, woraufhin es in 14 Gefängnissen zu Hungerstreiks kam, die Anfang März beendet wurden, nachdem einige Gefängnisleiter Zugeständnisse gemacht hatten.

Am 7. Februar wurden zwölf MS-Strafgefangene aus Quetzaltepeque nach Zacatecoluca verlegt, angeblich wegen Fluchtplänen. Die zuständige Jueza de Vigilancia, Astrid Torres, legte Widerspruch ein, was wiederum die Regierung empörte, die sofort von einer Überschreitung der Kompetenzen durch die Richterin sprach. Mit Datum vom 1. März 2005 äußerten sich die Jueces de Vigilancia zu dem Vorgang in einem Kommuniqué und stellten sich hinter Astrid Torres.

Nachdem Richterin Mirna Perla zusammen mit Richterin Victoria de Avilés und den Jueces de Vigilancia über die Lage in den Gefängnissen diskutiert und mit ihnen Verbesserungsvorschläge erarbeitet hatte, auf die es weder seitens des Obersten Gerichtes noch der Regierung Reaktionen gab, besuchte Mirna Perla am 15. Februar 2005 zusammen mit Astrid Torres und den Juezas de Vigilancia von Usulután und San Vicente das Hochsicherheitsgefängnis in Zacatecoluca. Sie tat dies auf der Grundlage des Artikels 182 der salvadorianischen Verfassung, der das Oberste Gericht dazu verpflichtet, für „pronta y cumplida justicia“ (zügige Rechtssprechung und Strafvollzug) zu sorgen und als Mitglied einer Sonderkommission des Obersten Gerichtshofes zur Unterstützung der Jueces de Vigilancia. Zwei Tage später legte sie dem Plenum des Obersten Gerichtshofes einen Bericht von ihrem Besuch vor, der mit der Aufforderung endete, der Oberste Gerichtshof möge sich durch Besuche in situ mit der Situation befassen. Der Präsident des Obersten Gerichtshofes, García Calderón, versprach eine Sondersitzung zu diesem Thema, betraute dann aber die Strafkammer (Mirna Perla ist Mitglied der Zivilkammer) mit der weiteren Unterstützung der Jueces de Vigilancia und nahm Gespräche mit dem Ministerio de Gobernación auf. Das hatte zu diesem Zeitpunkt bereits damit angefangen, öffentlich zu behaupten, hinter den sich häufenden Problemen in und mit den Gefängnissen stecke ein Destabilisierungsplan der FMLN.

Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen Justiz und Regierung war dann ein ungewöhnliches Urteil der Strafkammer des Bezirksgerichtes von Santa Tecla am 8. April 2005. Die Kammer erklärte den Widerspruch von Richterin Astrid Torres gegen die Verlegung der zwölf Gefangenen von Quetzaltepeque für rechtswidrig und forderte das Oberste Gericht und die Generalstaatsanwaltschaft (Fiscalía General de la República, FGR) auf, Richterin Torres disziplinarisch bzw. strafrechtlich zu verfolgen.

Noch ungewöhnlicher war, dass die Strafkammer von Santa Tecla Richterin Mirna Perla in ihr Urteil einbezog und dieser vorwarf, sie habe sich in die Angelegenheiten des Strafvollzuges und seiner Überwachsungsinstanzen eingemischt, die Unabhängigkeit von Richterin Torres gefährdet und diese überhaupt erst zu dem Widerspruch gegen die Verlegung veranlasst. Auch im Falle von Mirna Perla fordert die Kammer den Obersten Gerichtshof und die Generalstaatsanwaltschaft auf, entsprechende disziplinarische und strafrechtliche Schritte einzuleiten. Das Oberste Gericht stimmte der Resolution der Strafkammer Mirna Perla betreffend nicht zu, erklärte öffentlich, dass der Besuch der Richterin in Zacatecoluca offiziell gewesen sei, billigte aber den Antrag der Kammer an die Generalstaatsanwaltschaft, diese möge prüfen, ob nicht dem Parlament (Asamblea Legislativa, wählt die RichterInnen des Obersten Gerichtshofes) eine Absetzung von Richterin Mirna Perla zu empfehlen sei.

Während die Akte Astrid Torres beim Obersten Gerichtshof immer noch offen ist, teilte der Generalstaatsanwalt Belisario Artiga im Oktober 2005 öffentlich mit, dass die Ermittlungen gegen Mirna Perla und Astrid Torres eingestellt worden seien. (La Prensa Gráfica, 26.10.2005)

Weil sich die Auseinandersetzung um die Verlegung vom Februar 2005 in die Länge zog, Richterin Mirna Perla mit hinein gezogen wurde, und weil es keinerlei Reaktionen auf die Forderungen der Gefangenen von Zacatecoluca gab, erklärten diese Anfang November 2005 einen Hungerstreik und verlangten Verhandlungen mit dem Obersten Gerichtshof, der Generalstaatsanwaltschaft, der Procuraduría General de la República, dem Menschenrechtsombudsbüro, dem Ministerio de Gobernación, der nationalen Gefängnisbehörde, dem Parlament und Menschenrechtsorganisationen wie FESPAD und IDHUCA. Die zuständige Jueza de Vigilancia, Ana Ruth González, informierte die entsprechenden Stellen über dieses Verlangen. Es geschah zunächst nichts (der Präsident des Obersten Gerichtshofes sollte später gegenüber Mirna Perla erklären, er habe nicht reagiert, weil er die Unabhängigkeit des Obersten Gerichtshofes nicht gefährden wollte).

Schließlich besuchten am 16.November María Silvia Guillén von FESPAD, Henry Fino von IDHUCA und die Abgeordnete Lilián Coto die Häftlinge in Zacatecoluca. Warum die Regierung erst über zwei Wochen später mit ihrer Warnung vor einer Verschwörung der genannten Personen mit Maras und organisiertem Verbrechen an die Öffentlichkeit ging, bei der zum Beispiel in klarer Absicht von Panikmache gesagt wurde, die Genannten seien nach Zacatecoluca, „um mit den zwölf gefährlichsten Strafgefangenen des Landes zu verhandeln“ (La Prensa Gráfica, 5.12.2005), ist nicht klar.

Forderungen

Die ausführliche Schilderung der Ereignisse von Anfang Dezember 2005 und ihrer Hintergründe sind Anlass für die Betroffenen und für uns, gegenüber der salvadorianischen Regierung zu fordern:

  • Rücknahme der vagen Beschuldigungen und direkten Drohungen gegen die Abgeordneten Blanca Flor Bonilla und Lilián Coto de Cuellar, die Menschenrechts-VerteidigerInnen María Silvia Guillén und Henry Fino und die Richterinnern Mirna Perla, Astrid Torres und Ana Ruth González.

  • Respektierung der Unabhängigkeit der Justiz.

  • Respektierung und Schutz der Menschenrechtsorganisationen und ihrer MitarbeiterInnen, die sich für die Rechte der Verhafteten, Untersuchungs- und Strafgefangenen in den Polizeigefängnissen, Haftanstalten und Jugendhaftanstalten El Salvadors einsetzen.

 

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